
Unister-Chef Wagner Opfer eines Rip Deals?:
Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall Unister wegen Betrugs
Im Zusammenhang mit dem Tod von Unister-Chef Thomas Wagner ermittelt die Sächsische Generalstaatsanwaltschaft wegen Betrugs- und Untreueverdachts.

Foto: Unister
Im Zusammenhang mit dem Tod von Unister-Chef Thomas Wagner ermittelt die Sächsische Generalstaatsanwaltschaft wegen Betrugs- und Untreueverdachts. Grundlage der Betrugsermittlungen sei eine Strafanzeige, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein am Freitag in Dresden. Dabei gehe es um einen "hohen Geldbetrag", um den Wagner in Italien kurz vor dem Flugzeugabsturz am Donnerstag vergangener Woche betrogen worden sein solle. Wer die Anzeige erstattet hat, sagte er nicht. Nach einer weiteren Anzeige des Unister-Mitgründers und Gesellschafters Daniel Kirchhof seien die Ermittlungen um den Verdacht der Untreue erweitert worden.
"Wir hätten aber auch von Amts wegen Ermittlungen eingeleitet", sagte Klein. Schon die Hinweise auf Straftaten in der umfangreichen Medienberichterstattung rund um den Tod Wagners und die Insolvenz der Unister Holding hätten dies nötig gemacht. Mehrere Medien hatten berichtet, dass Wagner in Venedig möglicherweise im Zuge eines sogenannten "Rip Deals" um über eine Million Euro betrogen worden sein könnte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt die Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig sei nur noch mit der Klärung der Identität der nach dem Absturz in Slowenien gefundenen Leichen befasst, sagte Klein. Der endgültige DNA-Nachweis, dass es sich bei den Toten um Wagner und den 39 Jahre alten Unister-Mitgesellschafter Oliver Schilling handelt, stehe noch aus.
Wagner, dessen Unternehmen in finanziellen Nöten steckte, hat vor dem Absturz in Venedig Strafanzeige erstattet. Das bestätigen die italienischen Behörden. Mehrere Medien berichten, dass Wagner Opfer eines sogenannten Rip Deals geworden sei. Ob das zutrifft, ist unbekannt, die Behörden schweigen bisher dazu. Die Masche allerdings gibt es tatsächlich, die deutsche Botschaft in Italien warnt eindringlich vor solchen Geschäften.
Diese falschen Tauschgeschäfte, bei denen die Opfer um viel Bargeld betrogen werden, kämen vor allem in Norditalien vor, heißt es auf der Webseite der Botschaft. Das Ganze funktioniert so: Das Opfer ist, oft via Internet, auf der Suche nach einem Käufer zum Beispiel für eine Immobilie oder andere Wertgegenstände oder nach einem Investor.
Der Verkäufer wird nach Italien gelockt. Dort kommt es zu einem Treffen mit den angeblichen interessierten Geschäftsleuten, meist in Hotels. Dort interessiert die Täter dann das ursprüngliche Geschäft nicht mehr und sie bieten ein Tauschgeschäft an - oft Euro gegen Schweizer Franken.
"Lässt sich das Opfer hierauf ein, verschwinden die Täter entweder, sobald sie das Geld in den Händen haben oder sie übergeben dem Opfer mehrere Bündel Geldscheine, von denen jeweils nur der oberste Geldschein echt ist, die übrigen auf der Rückseite mit dem Schriftzug "Faksimile" bedruckt sind", heißt es bei der Botschaft. Manchmal seien die Täter auch gewaltbereit. Es sei ein Fall bekannt, in dem sich das Opfer gewehrt habe und zu Tode gekommen sei.
Italienische Verbraucherorganisationen warnten, dass gerne Ausländer auf die Masche reinfielen und nach Italien gelockt würden. Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien, muss eigentlich Bargeld über 10.000 Euro deklariert werden. (mit dpa)