Weil die Markteinführung von "Bergen" am Konzernsitz in Schweden vorbereitet wurde, hilft das Ikea in dem Streit aber nicht weiter. Nach dem Urteil des BGH genießen nur in Deutschland entwickelte Designs den besonderen Schutz durch das "Vorbenutzungsrecht".

Einen weltweit agierenden Konzern wie Ikea sehen die Richter in einer anderen Situation als einen heimischen Mittelständler. Wer ein Produkt in zahlreichen Ländern vertreibe, könne einen Rückschlag auf einem nationalen Markt viel leichter verschmerzen. (Az. I ZR 9/16) (app/dpa)


W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.