
Bildrechte:
Streit um Schopfmakaken-Selfie beigelegt
Jahrelang stritten sich die Tierrechtsorganisation Peta und der Fotograf David J. Slater um die Urheberrechte am Selfie eines Affen. Jetzt einigten sie sich außergerichtlich.
Vorweg schon mal die Moral dieser Geschichte: Klär' immer die Bildrechte!
Dass es urheberrechtlichen Ärger geben könnte, hätte sich David J. Slater vor sechs Jahren wohl auch nicht gedacht. Damals reiste der britische Tierfotograf auf die indonesische Insel Sulawesi. Dort lockte er Schopfmakaken mit Futter an und brachte sie dazu, mit seinem Fotoapparat zu spielen. Daraus entstanden Fotos, unter anderem das mittlerweile berühmt gewordene Selfie des Affen Naruto.
Wer ist Urheber des Bildes? Der Fotograf David Slater oder der Affe Maruto? Die Frage klingt wie ein Scherz. Aber sie ist bitterernst. Schließlich geht es um viel Geld. Weil das Affenselfie wie wild geteilt wurde, klagte Slater gegen Wikimedia Commons. Aber die Richter entschieden: Weder dem Affen noch dem Fotografen stehen die Urheberrechte zu.
Was dann passierte ...
Doch dann kam die Tierschutzorganisation Peta. Vor zwei Jahren verklagte sie Slater im Namen des Affen vor US-Gerichten. Die Einnahmen aus der Verwertung des Bildes stünden dem Schopfmakaken Naruto zu, so Peta. Die Organisation wollte das Geld zum Schutz seiner Artgenossen und der Umwelt einsetzen.
Es kam zum Prozess. Peta bekam zwar nicht Recht, gab aber auch nicht auf. Zuletzt lag der Fall in zweiter Instanz bei einem Gericht in San Francisco, nachdem die Klage zunächst abgewiesen worden war.
Jetzt haben sich der Fotograf und die Tierschützer außergerichtlich geeinigt. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, Slater erkläre sich bereit, 25 Prozent seiner künftigen Einnahmen von den Selfie-Bildern gemeinnützigen Organisationen zu stiften, die sich für den Schutz von Naruto und seinen Artgenossen in Indonesien einsetzen.
Laut "Stern" waren die Prozesse für Slater ruinös. Der Fotograf sei pleite und arbeite mittlerweile als Tennislehrer.