WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • W&V Abo
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Gerichtsurteil:
Til Schweiger verliert gegen Keinohrhasen-Autorin

Die beiden Til-Schweiger-Filme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" waren riesige Kassenschlager. Die Drehbuchautorin Anika Decker verlangt nachträglich eine höhere Beteiligung und erhielt nun ein Auskunftsrecht.

Text: W&V Redaktion

17. Februar 2022

Wieviel Geld spülten Til Schweigers Filme Keinohrhasen und Zweiohrküken tatsächlich in die Kassen?
Wieviel Geld spülten Til Schweigers Filme Keinohrhasen und Zweiohrküken tatsächlich in die Kassen?

Foto: Keinohrhasen Trailer Youtube Screenshot

Die Drehbuchautorin Anika Decker hat ein Recht auf Auskunft über die Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken". In einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch vor dem Berliner Kammergericht nahmen die Produktionsfirma und der Verleih der Filme ihre Berufungen gegen ein früheres Urteil des Landgerichts zurück, wie mitgeteilt wurde. Damit ist das Urteil von 2020, das der Drehbuchautorin ein Auskunftsrecht zugesprochen hatte, rechtskräftig. In einem weiteren Schritt könnte es nun vor Gericht um die Frage einer höheren nachträglichen Bezahlung für die Autorin gehen.

"Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte Millionen Besucher. Die Drehbuchautorin forderte eine nachträgliche Beteiligung an den hohen Einnahmen durch Kino, DVD, Fernsehen und Internet.

Hintergrund ihrer sogenannten Stufenklage ist der "Fairnessparagraf" im Urheberrecht. Er sieht eine zusätzliche nachträgliche Bezahlung vor, wenn das ursprüngliche Honorar und die späteren Gewinne in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Das Landgericht sah 2020 wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs der Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Autorin. Im zweiten Schritt der Stufenklage hat die Autorin nun die Möglichkeit, eine höhere Bezahlung einzufordern. (dpa/st)


Mehr zum Thema:

Kino Recht Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


16.12.2025 | YOUCOOK GmbH | Köln Vertriebsassistenz (m/w/d)
YOUCOOK GmbH Logo
15.12.2025 | Fachhochschule Dortmund | Dortmund Professur für "Game Art" Fachbereich: Design
Fachhochschule Dortmund Logo
11.12.2025 | VAUDE Sport GmbH & Co. KG | Tettnang-Obereisenbach Head of Marketing (m/w/d)
VAUDE Sport GmbH & Co. KG Logo
10.12.2025 | WongDoody GmbH | Stuttgart, Remote (Deutschland) Lead Digital Creative Copy & Concept (all genders) - for dm-drogerie markt
WongDoody GmbH Logo
04.12.2025 | dennree GmbH | Töpen Marketing Manager (m/w/d) Werbung, Markt & Events
dennree GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv W&V Abo
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.