WuV Homepage
Du bist angemeldet. Executive Briefing Membership Artikel Magazin Digital Campus Bestellungen Meine Abos Meine Daten
  • Executive Briefing
  • Themen
  • Akademie
  • Events
  • Magazin
  • Data
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Gerichtsurteil:
Til Schweiger verliert gegen Keinohrhasen-Autorin

Die beiden Til-Schweiger-Filme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" waren riesige Kassenschlager. Die Drehbuchautorin Anika Decker verlangt nachträglich eine höhere Beteiligung und erhielt nun ein Auskunftsrecht.

Text: W&V Redaktion

17. Februar 2022

Wieviel Geld spülten Til Schweigers Filme Keinohrhasen und Zweiohrküken tatsächlich in die Kassen?
Wieviel Geld spülten Til Schweigers Filme Keinohrhasen und Zweiohrküken tatsächlich in die Kassen?

Foto: Keinohrhasen Trailer Youtube Screenshot

Die Drehbuchautorin Anika Decker hat ein Recht auf Auskunft über die Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken". In einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch vor dem Berliner Kammergericht nahmen die Produktionsfirma und der Verleih der Filme ihre Berufungen gegen ein früheres Urteil des Landgerichts zurück, wie mitgeteilt wurde. Damit ist das Urteil von 2020, das der Drehbuchautorin ein Auskunftsrecht zugesprochen hatte, rechtskräftig. In einem weiteren Schritt könnte es nun vor Gericht um die Frage einer höheren nachträglichen Bezahlung für die Autorin gehen.

"Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte Millionen Besucher. Die Drehbuchautorin forderte eine nachträgliche Beteiligung an den hohen Einnahmen durch Kino, DVD, Fernsehen und Internet.

Hintergrund ihrer sogenannten Stufenklage ist der "Fairnessparagraf" im Urheberrecht. Er sieht eine zusätzliche nachträgliche Bezahlung vor, wenn das ursprüngliche Honorar und die späteren Gewinne in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Das Landgericht sah 2020 wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs der Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Autorin. Im zweiten Schritt der Stufenklage hat die Autorin nun die Möglichkeit, eine höhere Bezahlung einzufordern. (dpa/st)


Mehr zum Thema:

Kino Recht Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Nicht alle W&V-Artikel erscheinen unter dem Namen eines einzelnen Autors. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit „W&V-Redaktion“ gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autoren daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


Aktuelle Stellenangebote

16.05.2022 | DBB Verlag GmbH | Ratingen

Mediaberater/-in (m/w/d) für Printmedien und digitale Formate

DBB Verlag GmbH Logo
12.05.2022 | BAADER Poultry Holding GmbH | Lübeck

Digital Marketing Manager*

BAADER Poultry Holding GmbH Logo
12.05.2022 | kamdi24.de | Dresden

Online-Redakteur (m/w/d)

kamdi24.de Logo
12.05.2022 | Vita Zahnfabrik H. Rauter GmbH & Co. KG | Bad Säckingen

Marketing Manager (m/w/d)

Vita Zahnfabrik H. Rauter GmbH & Co. KG Logo
11.05.2022 | MCH Group AG über Kienbaum Consultants International GmbH | Effretikon (Schweiz)

Business Development Manager (m/w/d)

MCH Group AG über Kienbaum Consultants International GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Themen Akademie
Events Magazin Data
Exklusiv Membership Stellenmarkt
Newsletter

Kontakt Impressum Disclaimer
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB
Mediadaten WerWoWas

Hol dir den Newsletter
Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2022 - W&V | All right reserved

© 2022 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.