Gerichtsbeschluss:
Uber braucht Konzession für Personenbeförderung
Uber darf vorerst keine Beförderungsaufträge mehr über seine App vermitteln: Der Fahrdienstleister braucht dafür eine Konzession, lautet ein Urteil des Landgerichts Frankfurt.

Foto: Uber
Schlappe für Uber vor Gericht: Der Dienst darf in Deutschland keine Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmer mehr nach dem bisherigen Verfahren über seine App vermitteln. Das Landgericht Frankfurt gab in einem am Donnerstag verkündeten Urteil damit der Unterlassungsklage von Taxi Deutschland, einem Zusammenschluss verschiedener deutscher Taxizentralen, statt.
Die Entscheidung sei sofort gültig, eine Umstellungsfrist sei nicht vorgesehen, erklärte eine Justizsprecherin. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen. Das US-Unternehmen kann beim
Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen.
Laut Urteil ist Uber als "Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetz" anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. "Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht", sagte die Vorsitzende Richterin Annette Theimer in der Urteilsbegründung.
Zur Feststellung der Unternehmereigenschaft sei dabei die "Sichtweise der Fahrgäste" entscheidend. Uber nehme die Aufträge entgegen,
entscheide über die Auswahl der entsprechenden Fahrer und bestimme den Fahrpreis. Dass sich Uber selbst nur als Vermittler von
Dienstleistungen an selbstständige Mietwagen-Unternehmer sehe, entnehme man lediglich dem Kleingedruckten, was den normalen Fahrgast
aber in der Regel nicht interessiere.
Das Landgericht Frankfurt moniert zudem einen weiteren Verstoß von Uber: So ist es in Deutschland Pflicht, dass Mietwagen nach einer Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren müssen. Die klagende Taxivereinigung Deutschland hat aber nun nachgewiesen, dass Uber-Fahrer beispielsweise am Frankfurter Flughafen oder in der Innenstadt auf Aufträge warten würden.
Uber reagiert bislang relativ gelassen auf das Urteil. "Das LG Frankfurt hat in erster Instanz unseren Vermittlungsprozess geprüft und einige Details beanstandet. Wir schauen uns das jetzt genau an und werden ggf. unser Angebot anpassen, damit wir auch weiterhin für unsere Nutzeri*nnen und Fahrer*innen da sein können", schreibt Uber-Sprecher Tobias Fröhlich auf Twitter. (dpa/avf)