
OLG Frankfurt:
Urteil: Schluss mit der Raffaello-Schummelei
Das Rätselraten hat ein Ende: Der Süßwarenkonzern Ferrero muss bei jeder Raffaello-Packung ausweisen, wie viele Pralinen darin sind. Gramm-Angaben reichen nicht.

Foto: Facebook/Ferrero
Der Süßwarenhersteller Ferrero soll nach dem jüngsten Urteil des OLG Frankfurt genauere Mengenangaben auf seine Pralinenpackungen schreiben. Im konkreten Fall ging es um eine Packung Raffaello, bei der von außen zwar einzelne Pralinen, aber nicht deren konkrete Zahl erkennbar war. Eine Gewichtsangabe auf der Unterseite hielten die Richter nicht für ausreichend und verlangten in dem am Freitag veröffentlichten Urteil eine Angabe zur Zahl der enthaltenen Einzelpralinen.
Wichtig war in dem Zusammenhang, dass die süßen Kugeln jeweils einzeln verpackt sind. Laut der vom Gericht angewandten Lebensmittelinformationsverordnung der EU müssen in diesem Fall die Gesamtnettofüllmenge und die Gesamtzahl der Einzelverpackungen genannt werden.
Ferrero hatte die Plastikhüllen in der Vorinstanz als eine mit Bonbon-Einwickelpapier vergleichbare "Trennhilfe" bezeichnet und vor negativen Folgen eines solchen Urteils gewarnt. "Die Umsetzung eines solchen Urteils ginge an der Praxis vorbei und hätte Auswirkungen auf die gesamte Süßwarenindustrie", hatte das Unternehmen in der ersten Instanz vor dem Landgericht Frankfurt argumentiert. Zum OLG-Urteil lag zunächst keine Stellungnahme vor.
Gegen die Entscheidung kann noch Revision beim Bundesgerichtshof beantragt werden. Geklagt hatte die hessische Verbraucherzentrale. Eine Sprecherin begrüßte das Urteil als einen weiteren Schritt zu mehr Transparenz beim Einkaufen. Verbraucher können so besser vergleichen. "Verbraucher müssen die Anzahl entweder sehen können oder sie muss auf der Verpackung stehen. Nur so können sie unserer Ansicht nach die Menge richtig einschätzen", sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen.
dpa