"Wir werden unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken, indem wir in Zukunft einen deutlich größeren Teil der Wertschöpfung in der Digitalisierung unserer Fahrzeuge beherrschen", sagte Digitalvorstand Christian Senger. Der Anteil selbst entwickelter Software soll bei VW von derzeit weniger als zehn auf mehr als 60 Prozent steigen.

Die Organisation entwickelt markenübergreifend Software in den fünf Domänen "Connected Car & Device Platform", "Intelligent Body & Cockpit", "Automated Driving", "Vehicle Motion & Energy" und "Digital Business & Mobility Services". Ziel ist es, eine konzernweit einheitliche Software­-Architektur zu etablieren und bislang parallele Entwicklungspfade in den Marken zusammenzuführen.

Die Domänen umfassen die Entwicklungsarbeit an einem einheitlichen Fahrzeug-Betriebssystem "vw.os" für alle Konzernfahrzeuge und ihre Anbindung an die Volkswagen Automotive Cloud, eine standardisierte Infotainment-Plattform, alle Assistenzsysteme bis hin zum hochautomatisierten Fahren und Parken in Endkunden-Fahrzeugen, Software-Funktionen zur Verbindung von Antrieb, Fahrwerk und Ladetechnologie, sowie Ökosysteme für alle Mobilitätsdienste und digitalen Geschäftsmodelle der Marken.

Rund um den geplanten Aufbau einer "konzernweit einheitlichen Software-Architektur" sind allerdings noch einige Details zu klären - etwa zur betrieblichen Mitbestimmung. Volkswagen-Personalvorstand Gunnar Kilian sagte, man habe sich mit den Betriebsräten bereits "darauf verständigt, für die neue Car.Software-Organisation wettbewerbsfähige tarifliche Arbeitsbedingungen zu vereinbaren, die sowohl Zukunftsausrichtung und Herausforderungen der Softwarebranche als auch Arbeitgeberattraktivität abbilden." Außerdem betonte er: "Agile und vernetzte Arbeitsformen innerhalb der Softwarebranche als auch im unmittelbaren Wettbewerb sowie die Interessen von zukünftigen Beschäftigten müssen dabei Berücksichtigung finden.

Die Betriebsratschefs von VW, Audi und Porsche betonten in einem Brief an die Belegschaften, die Gründung der Software-Einheit sei ein "Meilenstein". Die Belange der Beschäftigten müssten dabei sorgfältig berücksichtigt werden, heißt es in dem Schreiben von Bernd Osterloh, Peter Mosch und Werner Weresch, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt: "Bei der Ausgestaltung der neuen Gesellschaft und ihrer Arbeitsbedingungen muss Qualität vor Schnelligkeit gehen." So sei nur ein freiwilliger Wechsel zulässig. "Niemand muss Verschlechterungen befürchten, Benachteiligungen müssen ausgeschlossen sein." Und schließlich: "Auch in der neuen Gesellschaft ist die betriebliche Mitbestimmung vollumfänglich gewährleistet."

am/mit dpa


Annette Mattgey, Redakteurin
Autor: Annette Mattgey

Seit 2000 im Verlag, ist Annette Mattgey (fast) nichts fremd aus der Marketing- und Online-Ecke. Als Head of Current Content sorgt sie für aktuelle Geschichten, Kommentare und Kampagnen auf wuv.de. Außerdem verantwortet sie das Themengebiet People & Skills.