Das Saarland sei das erste Bundesland, das ein solches Werbeverbot beschließen wolle, hieß es am Wochenende vom dortigen Wirtschaftsministerium. Demnach müssen Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, mit einem Bußgeld zwischen 1000 und 10.000 Euro rechnen. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) begründete das auch damit, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung nicht bei allen zu einem Umdenken geführt habe. Das führe nicht nur zu größeren Kundenströmen, es sei auch unsolidarisch gegenüber den Fachgeschäften, die derzeit geschlossen bleiben müssten.

Die Werbewirtschaft kritisierte ebenfalls den Plan. Vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hieß es: "Um ein bußgeldbewährtes Werbeverbot zu erlassen, muss klar definiert sein, welche Artikel nicht zur Grundversorgung oder zum alltäglichen Bedarf gehören. Das Werbeverbot von Frau Rehlinger ist weder angemessen noch verhältnismäßig und wird deswegen vor Gericht vermutlich auch keinen Bestand haben."

Wenig Verständnis hat auch der Handelsverband Deutschland (HDE). Immer neue Verbote sind aber sicherlich nicht die Lösung", formuliert Pressesprecher Stefan Hertel im Gespräch mit W&V.