Die Corona-Beihilfe beträgt einmalig bis zu 500 Euro für die Monate Juli 2021 bis Februar 2022. Auszubildende, Dual Studierende und Doktoranden erhalten bis zu 300 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Pandemie. Die Sonderzahlung wird zusammen mit dem Februar-Entgelt ausgezahlt und ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Volkswagen hatte bereits im Juni 2021 eine Corona-Beihilfe in Höhe von bis zu 1.000 Euro für die Monate März 2020 bis Juni 2021 ausgezahlt. Die erneute Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro wird nun rückwirkend für die Monate Juli 2021 bis Februar 2022 ausgezahlt. Möglich ist das dank der Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung, wonach Arbeitgeber insgesamt bis zu 1.500 Euro steuer- und abgabenfreie Corona-Beihilfe an ihre Beschäftigten zahlen können. Volkswagen schöpft damit die Höchstsumme aus, die als finanzielle Abmilderung der Belastungen aus der Pandemie zur Verfügung steht.


Annette Mattgey, Redakteurin
Autor: Annette Mattgey

Seit 2000 im Verlag, ist Annette Mattgey (fast) nichts fremd aus der Marketing- und Online-Ecke. Als Head of Current Content sorgt sie für aktuelle Geschichten, Kommentare und Kampagnen auf wuv.de. Außerdem verantwortet sie das Themengebiet People & Skills.