Dabei beruft sich der Senat unter anderem auf den Sprachgebrauch des Gesetzgebers, der nach wie vor von "Kontoinhaber" und "Darlehensnehmer" spricht. "Dieser Sprachgebrauch des Gesetzgebers ist zugleich prägend wie kennzeichnend für den allgemeinen Sprachgebrauch und das sich daraus ergebende Sprachverständnis."

Diese Begründung ist zweifelhaft

Das ist allerdings ein Argument, bei dem sich die Katze in den Schwanz beißt. Denn kein Mensch redet so, wie es in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften formuliert wird. Manchmal hinkt die Alltagssprache hinterher (Zuchthaus statt Justizvollzugsanstalt, Vormund statt Betreuer), manchmal ist das Volk den Gesetzgebern voraus (Ehe statt eingetragener Partnerschaft). 

Widerspruch gibt es auch von der Vorsitzenden des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig: "Diese Bezeichnung 'Kontoinhaber' ist, wenn man es genau nimmt, seit 1958 überholt, denn seitdem können Frauen selber ein Konto eröffnen auf eigenen Namen, und wenn sich seitdem nichts bewegt hat, und die Sparkasse auch noch sagt, das muss so bleiben, dann zeigt das den Stellenwert von Frauen und von Gleichberechtigung." Und für Wersig ist klar: Wer den Begriff Bankdirektor benutzt, stellt sich nun mal den Herrn im Anzug vor und keine Frau. Von Neutralität des generischen Maskulinums könne keine Rede sein.

In ihrem Kampf sieht die bekennende Feministin Marlies Krämer nur einen Ausweg: "Ich werde ab sofort nur noch das generische Femininum benutzen."

Was ist von dem Urteil aus Marketingsicht zu halten?

Der BGH hat den Banken und Sparkassen mit dem Urteil keinen Gefallen getan. Es sortiert Kunden in "normale" männliche Kunden und den Rest. Legt man sonst im Marketing Wert darauf, jedem Kunden und seinen Bedürfnissen gerecht zu werden, ist das Urteil in dieser Hinsicht ein echter Backlash.

Wenn sich diese Sichtweise verbreitet, kann man die Kampagnen zum Weltfrauentag getrost als Feigenblatt für 364 Tage "normale" Marketingkommunikation bezeichnen und sie wie W&V-Chefredakteur Jochen Kalka als "saublödes Getue" einordnen.

Die "Süddeutsche Zeitung" sieht in dem Urteil eine verpasste Chance für den Fortschritt hin zu einer moderneren Sprache. Für die Zukunft wünscht sich der Kollege keinen Dogmatismus, aber einen "intelligenten Gebrauch der Sprache, der traditionelle Prägungen aufbricht, ohne ihre Eleganz zu opfern. Das heißt zum Beispiel: mehr Mut, auch mal allein die weibliche Form einzusetzen."

Eine Idee, die auch andere im Netz beschäftigt:

Zu Recht bemängeln die Twitter-User, die mangelnde Kundenorientierung der Sparkassen. Statt den Wunsch der Kundinnen aufzugreifen und die Formulare zu ändern, investieren sie lieber in ihre Anwälte. Auch eine Art Imagebuilding. Kein Wunder, dass einige mit dem Abzug ihrer Konten von der Sparkasse drohen.

Was aus dem Urteil keinesfalls folgen darf  

  • Frauen sind Kunden - mehr muss ich dazu nicht wissen
  • Personalisierung wird überschätzt
  • Am besten alles so belassen, wie es ist.

Annette Mattgey, Redakteurin
Autor: Annette Mattgey

Seit 2000 im Verlag, ist Annette Mattgey (fast) nichts fremd aus der Marketing- und Online-Ecke. Als Head of Current Content sorgt sie für aktuelle Geschichten, Kommentare und Kampagnen auf wuv.de. Außerdem verantwortet sie das Themengebiet People & Skills.