
Regeln für Werbemaskottchen:
Werbefigur bringt Apple-Reseller in Österreich in Schwierigkeiten
Der Apple-Premium-Reseller McShark muss 150 Euro bezahlen, weil sein Werbemaskottchen "Sharky" gegen die Verhüllungs-Vorschriften verstößt.

Foto: McShark/Instagram
In Österreich ist am 1. Oktober das neue "Anti-Verhüllungsgesetz" in Kraft getreten. In erster Linie richtet es sich gegen die Verschleierung von Muslima, betrifft aber auch andere Gruppen – beispielsweise Clowns oder Fahrradfahrer, die sich bei Kälte ihren Schal etwas weiter ins Gesicht ziehen. Das ist ab sofort nicht mehr gestattet – denn das Gesicht muss vom Haaransatz bis zum Kinn frei sein, so lautet die Regel.
Damit brechen auch harte Zeiten für Maskottchen an. Solche von Sportvereinen, aber auch solche, die zu werblichen Zwecken unterwegs sind. Eines davon hat es jetzt bereits erwischt: Bei der Eröffnung einer Filiale des Apple-Premium-Resellers McShark erhielt ein Promoter, der in der Wiener Innenstadt im Hai-Kostüm unterwegs war, eine Anzeige: 150 Euro Strafe muss "Sharky" zahlen. Obwohl eigentlich eine derartige "Verkleidung" bei der Ausübung eines Berufs gestattet ist. Ist eben alles Auslegungssache.
Strafe - und ordentliche PR
"Das Leben ist nicht hainfach!", kommentierte die Agentur Warda Network, die bei dem Werbekonzept mitgewirkt hatte. Auf Facebook stellte McShark außerdem klar, dass der betroffene Promoter die Strafe natürlich nicht aus eigener Tasche bezahlen muss, sondern das Unternehmen dies übernimmt. Das dürfte aber leicht zu verkraften sein – in Anbetracht der gewaltigen PR-Leistung, die mit der Bestrafung einher geht.
Das neue Anti-Vermummungsgesetz hat auch an anderer Stelle in Österreich schon für Verwirrung gesorgt. So wurde bereits ein Radfahrer angehalten, der wegen der Kälte einen Schal etwas tiefer ins Gesicht gezogen hatte. Das sei ab sofort erst bei Minusgraden erlaubt, belehrte ihn die Polizei.