Coronakrise:
Wie die Kreativwirtschaft Selbstständige schützen will
Jedes Bundesland hat eigene Vorstellungen davon, wie es selbstständige Kreativschaffende unterstützt. Die Vertreter der Kulturwirtschaft finden: Das reicht nicht und stellen Forderungen.
Angst vor der Hartz-IV-Falle. Fördereinrichtungen wie Fachverbände der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland fordern Bund und Länder auf, die wirtschaftlichen Herausforderungen einheitlich anzugehen, die sich angesichts der Pandemie um Covid-19 für Kulturschaffende stellen. Bislang ist das nicht der Fall, jedes Bundesland handelt eigenständig. Es herrscht ein Flickenteppich an Regelungen.
Existenzbedrohende Umsatzverluste
Soloselbstständige und Unternehmen der Kreativwirtschaft hätten bereits jetzt über die Hälfte ihres erwarteten Jahresumsatzes verloren, wie eine Umfrage des Bundesverbands Kreative Deutschland und des Netzwerks der öffentlichen Fördereinrichtungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland zeigt.
Für Selbstständige, die keine oder nur geringe Rücklagen haben, sind aber bereits Umsatzeinbußen im niedrigen zweistelligen Prozentbereich existenzbedrohend.
Die Forderungen lauten deshalb:
- Kreativschaffende sollten einen Unternehmerlohn als Betriebskosten im Rahmen der Soforthilfe geltend machen dürfen: Es könne nicht sein, dass es Soloselbständigen, anders als zum Beispiel Personengesellschaften, nicht erlaubt sei, hier einen angemessenen Betrag anzusetzen. Baden-Württemberg mache es vor.
- Es brauche eine einheitliche Regelung dazu, ob sich Bundes- und Landesmittel der Soforthilfe addieren oder aufrechnen. Denn im Moment werde über Bundesmittel Standortmarketing betrieben, was nicht Sinn einer verantwortungsvollen Kultur- und Kreativwirtschaftsförderung in Krisenzeiten sein könne.
- In den Anträgen zur Selbsthilfe müssen die Betroffenen Liquiditätsengpässe für drei Monate angeben, nämlich vom März bis Mai 2020. Das sei falsch! Es gebe nämlich viele Kreativschaffende, die in diesem Zeitraum noch gar keine Liquiditätsengpässe haben, weil sie noch mit abgeschlossenen Projekten verdienen. Dafür geraten sie allerdings im Sommer in Schwierigkeiten, weil sie im Moment keine Aufträge bekommen. Der Zeitraum für Liquiditätsengpässe müsse daher bundeseinheitlich angepasst werden.
- Die Verbände fordern viertens eine gemeinsame Veranlagungder Steuerjahre 2019 und 2020. So würden Rückzahlungen aus 2019 möglich.
- Deutschland hat ein Nachwuchsproblem. Es gelte daher, auch Minijobber und Auszubildende in den Unternehmen zu halten, indem die Unternehmen für sie ebenfalls Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Hilfen beantragen können.
- Ein besonderes Augenmerk sollte auf Presse und Rundfunk gelegt werden. Diese Unternehmen seien durch den Verlust der Werbeeinnahmen massiv betroffen, sollen indes gleichzeitig ihre nach Artikel 5 Grundgesetz geschützte und für unsere Demokratie essenzielle Funktion weiter ausfüllen.
- Und schließlich: Viele Kreativschaffende nehmen, um zu überleben, gleichberechtigt Einkünfte aus unterschiedlichen Erwerbsarten ein. Daher wird bereits der Ausfall einer Einkunftsart schnell existenzbedrohend. Die Corona-Soforthilfe sei daher derart auszugestalten, dass auch für einen Nebenerwerb ein Förderantrag möglich ist.
"Hunderttausende Soloselbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft, die derzeit mit der Infragestellung der eigenen wirtschaftlichen Existenz die größte Last der angeordneten Solidaritätsmaßnahmen tragen, werden derzeit in den meisten Bundesländern auf die Beantragung von Arbeitslosengeld 2 verwiesen", sagt Lars Fassmann, Ansprechpartner für den Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Deutschland und Kreative Deutschland. "Wir fordern Maßnahmen, die wirtschaftlichen Existenzen nachhaltig zu sichern und eine faire Gleichbehandlung mit anderen Unternehmensformen herzustellen."