
Wie sich IP und SevenOne gegen Kartellvorwürfe gewappnet haben
Könnten die Zeitschriftenverlage sich mit einer Beschwerde beim Kartellamt gegen den "Intermedia-Rabatt" der TV-Vermarkter IP Deutschland und SevenOne Media durchsetzen? Die Münchner sind empört.
Könnte sich der Zeitschriftenverleger-Verband VDZ mit einer Beschwerde beim Kartellamt gegen den so genannten "Intermedia-Rabatt“ der TV-Vermarkter IP Deutschland und SevenOne Media durchsetzen? Dass sich die Zeitschriftenverlage darauf vorbereiten, davon berichtet aktuell „Horizont“. Schon seit Start der Offerte - seit 2010 gewährt etwa der RTL-Vermarkter IP Agenturen einen Preisnachlass, wenn sie ihren Mediamix in der Jahresplanung zugunsten des Mediums Fernsehen verschieben - ist der "gattungsfeindliche“ Vorstoß dem Printlager ein Dorn im Auge.
Die Zeitschriftenverleger nehmen nun offenbar die Rabatt-Politik der beiden TV-Platzhirsche ins Visier. Argument laut Fachpresse: Die Rabatte seien zuletzt besonders aggressiv und auch sehr ähnlich eingesetzt worden. Die Verlage wähnen gar einen möglichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Juristen mehrerer Zeitschriftenhäuser sammeln demnach Details über die Rabattpraxis von IP und SevenOne. Im Rechtsausschuss des VDZ solle dann erörtert werden, ob das Vorgehen wettbewerbsrechtlich angreifbar sei. Wenn ja, dann will der Verband offenbar vor das Bundeskartellamt ziehen.
Ob es dazu kommt, ist allerdings ungewiss. Noch stehe das Thema nicht einmal auf der Agenda des entsprechenden VDZ-Arbeitskreises, heißt es. Denn Absprachen zwischen den TV-Vermarktern nachzuweisen, dürfte schwierig werden. Fraglich bleibt zudem, ob eine Beschwerde der Verlage von Erfolg gekrönt sein würde. Der VDZ erklärt lediglich, der Verband könne dabei eine Rolle spielen. Der Kölner TV-Vermarkter bleibt gelassen; IP kommentiert die Vorgänge auf Anfrage aber nicht weiter. Richtiggehend empört reagiert auf Anfrage Thomas Wagner, Geschäftsführer des ProSiebenSat.1-Vermarkters SevenOne Media: "Der Kartell-Vorwurf ist abwegig und auch rufschädigend. Manche Verlage scheinen sich nur noch behaupten zu können, indem sie die juristische Keule schwingen oder Verschwörungstheorien verbreiten." Fakt sei, das TV das meistgenutzte Medium in Deutschland sei, aber dennoch der größte Teil der Werbeausgaben immer noch zu Print fließe. Wagner: "Wir sehen das als unternehmerischen Ansporn, im Wettbewerb mit allen Marktteilnehmern immer mehr Kunden für das TV zu begeistern – und zwar durch hervorragendes Programm, attraktive Werbeangebote und vor allem: gute Ideen."
Der Intermedia-Rabatt dürfte dem Kartellamt vom Start weg bekannt sein. Als das Projekt 2009 von der IP vorgestellt worden ist, war die Kartellstrafe aus dem Herbst 2007 noch recht frisch. Das Bundeskartellamt hatte damals das Verfahren gegen die Senderfamilien gegen Zahlung eines Bußgeldes beendet. 120 Millionen Euro Bußgeld musste SevenOne auf sich nehmen, IP 96 Millionen. Das Kartellamt sah im Wesentlichen die Vereinbarung von so genannten Share-Deals zwischen SevenOne beziehungsweise IP und den Mediaagenturen - die zuletzt in der Buchungssaison 2006 angewendet wurden - als eine vertikale Wettbewerbsbeschränkung an.
In der Folge stellten beide Vermarkter komplett neue Marktmodelle vor – IP mit mehr, SevenOne erst einmal mit weniger Erfolg. Jede Änderung wurde daraufhin mit dem Kartellamt besprochen – und auch die Intermedia-Rabatte dürften damit der Bonner Behörde vorgelegt worden sein, stehen doch beide Häuser weiter unter Beobachtung der Kartellwächter.
Durchaus aber könnte sich im Markt bei den aktuellen Jahresplanungen eine Verschärfung des Gattungswettbewerbs bemerkbar machen. Ganz offen hat zuletzt ProSiebenSat.1-CEO Thomas Ebeling die Losung ausgegeben, dass das Fernsehen Marktanteile von den Printmedien will. Kritik wird im Printlager auch laut, weil SevenOne mit den Plänen für regionalisierte Werbung im Kabelnetz Ernst macht – die Märkte vor Ort waren bislang Domäne von Print, Radio oder Lokal-TV.
ps/jmk