Eine Betreffzeile bringt es kurz und knapp auf den Punkt: "Wir brauchen einen Klick von Dir: Die DSGVO ist schweißtreibend! Korrekt?" Korrekt. 

Mehr Witz bitte

Deshalb ist es umso schöner, wenn diese lästige Pflichtaufgabe mit Kreativität und Witz erfüllt wird.

Zum Beispiel vom Absender D&AD, dem internationalen Kreativaward. Die führen einen nämlich erstmal in die Irre: "We're launching a new award for Kitten and Puppy Excellence" heißt es in der Betreffzeile. Award für Katzenbabys- und Welpen-Content?

Logisch, dass ein klickgetriebenes Newsteam da sofort weiterliest. Die Auflösung macht Spaß und verdient die gewünschte Belohnung: "Just kidding. But what if we did? You'll only know if you join our new communications list."

Ganz große Oper

Humorvolle Eigenwerbung und kulturell auch noch bildend ist der Newsletter der Bayerischen Staatsoper. Die Institution bebildert ihre DSGVO-Info-Mail mit Szenen aus Puccinis Opernzyklus "Il trittico", die im Juli gezeigt wird. Zeitlos schön. Und ja, man könnte meinen, die Akteure studieren die geänderten Datenschutzbestimmungen. 

Szene aus ‚Il trittico‘, Bayerische Staatsoper, Copyright Wilfried Hösl“.

Szene aus ‚Il trittico‘, Bayerische Staatsoper, Copyright Wilfried Hösl“.

  

Ignoriert Amazon und Saturn

Ein bisschen mehr Hirnschmalz hat auch der Hamburger Plattenladen Hanseplatte in seinen Bettelbrief gesteckt. Schließlich hat Autor Gereon Klug einen Ruf zu verlieren, seine amüsanten Newsletter-Texte sind schon in einem Buch verewigt. Und so heißt es:

Liebe Hanseplatte-SympathisantInnen.

Jetzt wirds ernst. Endlich mal. Wir waren in Brüssel und haben für alle Thunderbirds, Outlooks, Mails und andere Email-Programme hart verhandelt. Ergebnis: Die neue EU-Datenschutzverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt (DSGVO). Die verhindert, das jemand Newsletter bekommt, ohne ausdrücklich zugestimmt zu haben. Und wir versichern, dass wir Eure personenbezogenen Daten ausschließlich zum genannten Zweck verwenden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, geschweige denn verkauft.

Alles, was Ihr machen müsst, ist a) auf ähnliche Aufforderungen von Amazon, Saturn oder Gott nicht zu antworten und b) unseren HANSEPLATTE-Newsletter weiter hart zu wollen....Wenn Ihr das nicht macht, werdet Ihr eines Tages sterben.

Logisch macht man. 

"Wir erschießen dieses süße Einhorn..."

Sehr amüsant ist auch die DSGVO-"Drohung" der Agentur Kpunktnull. Das Team um Thomas Knüwer nahm kurzerhand ein Plüsch-Einhorn als Geisel und verbreitete folgende Schreckensnachricht:

Die Agentur kennt keine Gnade: "Leider gibt es Menschen, die sich noch nicht umgemeldet haben. Deshalb müssen wir nun andere Saiten aufziehen. Dieses Einhorn befindet sich seit heute Nacht 0:01 Uhr in der Hand der Volksfront DSGVO.

Sollten jene Nochnichtummelder sich nicht umgehend für den kpunktnull-Newsletter neu registrieren, wird sein regenbogenfarbiges Blut die weißen Wände unseres Büro besudeln – UND DIESE LEUTE SIND SCHULD, DASS UNSERE JUNIOR CONSULTANTS AM WOCHENENDE STREICHEN MÜSSEN!

Also wollen Sie nicht doch vielleicht hier klicken? Wir sind auch ganz zärtlich zu Ihren Daten, geben Sie nicht an dunkel bemantelte Unholde weiter, werden sie hüten wie unsere Star Wars-Memorabilia und ihnen ein wundervolles Heim bieten, bis die nächste EU-Gesetzgebung uns scheidet. 

Bitte melden Sie sich um. Um des wehrlosen, putzigen Einhorns wegen – und damit unsere Junioren ein freies Wochenende haben."

Erledigt. An mir liegt es nicht. 

Weitere humorvolle Highlights:

"Don't Panic" am DSGVO-Handtuch-Tag

Nett und nutzwertig ist auch der Hinweis von Bitebox. Der 25. Mai ist nämlich nicht nur Jetzt-ist-die-DSGVO-endlich-da-Tag, sondern zum Gedenken an Kult-Autor Douglas Adams auch internationaler Handtuch-Tag. Hätte man sonst verpasst. Und Adams Motto "Don't Panic" passt wiederum gut zur DSGVO. 

3 Tipps zum Umgang mit der E-Mail-Flut

Die DSGVO-Flut wird noch eine Weile anhalten. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat für Verbraucher deshalb drei Tipps zusammengestellt.

  1. Nutzer sollten zwei Mal hinschauen. Möchte das Unternehmen nur eine erneute Bestätigung der bestehenden Vereinbarung, oder werden neue Services angeboten beziehungsweise neue Einverständnisse abgefragt? Wenn der Nutzer das Unternehmen kennt und mit den bisherigen Diensten zufrieden war und diese weiterhin nutzen möchte, ist eine Bestätigung der Nutzungsbedingungen in der Regel sinnvoll.
  2. Wer hingegen solche Anfragen von Diensten erhält, die er nicht kennt, sollte unbedingt prüfen, wer das ist, was sie wollen und was für einen Nutzen man davon hat. Denn aufgrund der erhöhten Anzahl solcher Mitteilungen zum jetzigen Zeitpunkt kann es durchaus sein, dass manche Nutzer der Einfachheit halber positiv auf Anfragen reagieren, auf die sie nach kurzer Prüfung anders reagieren würden.
  3. Es ist auch nicht auszuschließen, dass man bewusst solche Anfragen mit der Bitte um vermeintlich erneute Zustimmung untergeschoben bekommt. Daher bleibt nur die Empfehlung, nicht vorschnell zu klicken und grundsätzlich zu prüfen, um wen und was es geht.

Weitere Informationen für Unternehmen gibt es unter www.bvdw-datenschutz.de und in unserem Praxis-Check. Hier geht es zum W&V Report. 


Autor: Frauke Schobelt

koordiniert und steuert als Newschefin der W&V den täglichen Newsdienst und schreibt selber über alles Mögliche in den Kanälen von W&V Online. Sie hat ein Faible für nationale und internationale Kampagnen, Markengeschichten, die "Kreation des Tages" und die Nordsee. Und für den Kaffeeautomaten. Seit 2000 im Verlag W&V.


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