Außerdem sind die Lizenznehmer laut Kartellamt mit bestimmten vertraglichen Regelungen dazu verpflichtet, die Google-Dienste als Standard einzustellen beziehungsweise sie auf dem Bildschirm vor anderen Diensten anzuzeigen - das könnte aus Sicht des Bundeskartellamts den Tatbestand der Behinderung beim Marktzugang erfüllen. Durch solche Voreinstellungen bestehe die Gefahr, dass Alternativen zu Google kaum wahrgenommen und wenig genutzt werden.

Als weiteren Kritikpunkt weisen die Wettbewerbshüter darauf hin, dass Google die Interoperabilität ihrer Dienste in dem Infotainmentsystem mit anderen Diensten erschweren oder verweigern könnte. Das führe dazu, dass zum Beispiel ein alternativer Sprachassistent zur Nutzung von Google Maps nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sei.

Google hat nun Zeit zur Stellungnahme. Die Firma kündigte an, weiterhin konstruktiv mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um Bedenken auszuräumen. Ein Unternehmenssprecher betonte, dass es im Bereich der vernetzten Autos «einen enormen Wettbewerb» gebe.

«Tausende Anwendungen sind mit Android Auto kompatibel und Autohersteller können aus einer Vielzahl von Informations- und Unterhaltungsdiensten auswählen, um diese in ihren Fahrzeugen anzubieten.» Selbst wenn sich Autohersteller für das Betriebssystem Android Automotive OS entschieden, seien sie nicht verpflichtet, die Google Automotive Services für ihre Autos zu nutzen.

Im Januar trat die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft. Seither hat das Kartellamt mehr Möglichkeiten, um gegen Technologieunternehmen vorzugehen. Damit soll ein funktionierender Wettbewerb sichergestellt und Schaden vom Verbraucher abgewendet werden. Nicht nur Google, sondern auch Amazon und Facebook nimmt die Bundesbehörde dabei ins Visier.

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