Der Verbraucherschutzverband Beuc hatte etwa 2020 eine Reihe von Produkten untersucht und festgestellt, dass beispielsweise alle untersuchten Rauchmelder, die keinen Rauch erkennen konnten, nicht aus der EU kamen. Ein weiteres Beispiel für unsichere Produkte sind Überwachungskameras aus China, die laut niederländischen Verbraucherschützern einfach gehackt werden konnten, wie Beuc betonte.

Grundsätzlich lobt Beuc den Kompromiss. Das Gesetz erfülle viele Kriterien, etwa dass nun auch die Cybersicherheit bei Produkten berücksichtigt werden müsse. Zudem werde es einfacher, im Falle eines Rückrufs seine Rechte geltend zu machen. Die Organisation hätte sich aber gewünscht, dass digitale Marktplätze - dazu zählt Amazon - stärker in die Verantwortung genommen werden und sichergestellt ist, dass sie für gefährliche Produkte haften.

Was sagt der Handel?

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel betont, dass sich Händler und auch Online-Marktplätze bereits für Sicherheit und Verbraucherschutz einsetzen. Aufgaben staatlicher Stellen sollten nicht auf die Marktplätze übertragen werden. Diese sollen nun regelmäßige Stichproben machen, ob die Artikel sicher sind.

"Allerdings hat ein Onlinemarktplatz im Gegensatz zum Hersteller Produkte, die über den Marktplatz verkauft werden, in den meisten Fällen noch nicht einmal selbst im Lager", heißt es. Zudem wird bemängelt, dass nicht klar sei, welche Standards und Testverfahren angewendet werden müssten, sodass die Marktplätze selbst Kriterien festlegen müssten.

Der Kompromiss muss noch formell von den EU-Staaten und dem Europaparlament angenommen werden. Dies könnte im ersten Quartal 2023 abgeschlossen sein. Dann kann das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Rund anderthalb Jahre später sollen die Regeln gelten.

Die neuen Vorschriften sparen Verbraucherinnen und Verbrauchern Schätzungen zufolge in der EU im ersten Jahr rund eine Milliarde Euro und in den kommenden zehn Jahren etwa 5,5 Milliarden Euro ein, wie das EU-Parlament mitteilte

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