Trotzdem wurde die Funktion in Deutschland zugelassen - zu Unrecht, wie Marion Jungbluth findet. "Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin", sagt die,Leiterin Team Mobilität und Reisen des vzbv. "Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung muss ernsthaft geprüft werden. In Deutschland muss die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt werden."

Tesla verhilft anderen Herstellern zu höheren Emissionen

Doch nicht nur hinsichtlich des Datenschutzes gibt es ein Problem. Der vzbv wirft dem amerikanischen Konzern irreführende Aussagen in der Werbung vor. Konkret geht es dabei um das Model 3, das Tesla mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km bewirbt. In der beanstandeten Werbung heißt es außerdem: "Tesla steht für eine Mission: Die Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltiger Energie." Und: "Das Tesla-Credo: Je schneller wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwinden und eine emissionsfreie Zukunft verwirklichen, desto besser". Verbraucher:innen gehen deshalb nach Auffassung des vzbv davon aus, dass sie durch die Anschaffung des Fahrzeugs den CO2-Ausstoß durch Pkw insgesamt verringern. Für viele ist das ein entscheidender Anlass zum Umstieg auf ein E-Auto.

Das ist jedoch nicht ganz richtig, schließlich dürfen durch die Fahrzeuge von Tesla die Fahrzeuge anderer Hersteller zusätzlich ausstoßen - und Tesla verdient daran. Der Konzern hat nach eigenen Angaben allein im Jahr 2020 1,6 Milliarden Dollar durch den Verkauf von "Emission Credits" verdient – Emissionsrechte, die anderen Herstellern ermöglichen, die für ihre Fahrzeugflotte geltenden Grenzwerte zu überschreiten. In der EU geschieht das durch den Zusammenschluss mehrerer Hersteller zu Emissionsgemeinschaften. Über den Verkauf der Emissionsrechte informierte das Unternehmen vor der Bestellung des Fahrzeugs allerdings nur auf Seite 30 des in Englisch verfassten Umweltverträglichkeitsberichts, der auf der Internetseite heruntergeladen werden konnte.

Der vzbv hatte Tesla bereits im Dezember 2021 abgemahnt und eine Teil-Unterlassungserklärung in Bezug auf mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens erhalten. Hinsichtlich der umweltbezogenen Werbeaussagen und der Informationen zur Funktion des Wächter-Modus hat der vzbv nunmehr Klage eingereicht.

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Autor: Lisa Plank

Lisa Plank arbeitet als freiberufliche Journalistin