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Halbwahrheiten und Verstöße: Deshalb wird gegen Tesla geklagt
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen Tesla. Der Grund: irreführende Werbung und ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.

Foto: Tesla
Es gibt viele Gründe, einen Tesla zu kaufen und einer davon ist mit Sicherheit der Wunsch nach mehr Klima- und Umweltschutz. Bei einer Studie gaben 37,6 Prozent der Befragten an, sich vor allem wegen der hohen Umweltfreundlichkeit zum Kauf eines Teslas entschieden zu haben. Das ist ganz im Sinne des Unternehmens, schließlich wirbt es mit seiner CO2-Ersparnis.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jedoch eine Klage wegen irreführender Werbeaussagen zur CO2-Ersparnis beim Kauf der E-Autos eingereicht. Außerdem wirft der vzbv dem Autokonzern vor, mit seinem Wächter-Modus gegen die Datenschutzgrundverordnung zu verstoßen.
Mit dem Wächter-Modus wird die Umgebung des Fahrzeugs kontinuierlich durch Kameras überwacht. "Der Wächter-Modus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist", sagt Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. "Nutzer:innen müssten von Passant:innen, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen." Das ist natürlich nicht möglich, weswegen die Nutzung der Funktion laut vzbv gegen das Datenschutzrecht verstößt.
Wird der Wächter-Modus bei geparkten Autos aktiviert, zeichnen mehrere am Fahrzeug angebrachte Kameras die Umgebung permanent auf – in der Regel betrifft das auch unbeteiligte Passant:innen. In bestimmten Fällen werden die Aufnahmen im Fahrzeug gespeichert. Damit handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Datenschutzgrundverordnung unterliegt. Zudem ist die anlasslose Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld unzulässig. Die rechtskonforme Nutzung der Funktion des Wächter-Modus im öffentlichen Raum ist nach Ansicht des vzbv damit nicht möglich.
Trotzdem wurde die Funktion in Deutschland zugelassen - zu Unrecht, wie Marion Jungbluth findet. "Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin", sagt die,Leiterin Team Mobilität und Reisen des vzbv. "Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung muss ernsthaft geprüft werden. In Deutschland muss die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt werden."
Tesla verhilft anderen Herstellern zu höheren Emissionen
Doch nicht nur hinsichtlich des Datenschutzes gibt es ein Problem. Der vzbv wirft dem amerikanischen Konzern irreführende Aussagen in der Werbung vor. Konkret geht es dabei um das Model 3, das Tesla mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km bewirbt. In der beanstandeten Werbung heißt es außerdem: "Tesla steht für eine Mission: Die Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltiger Energie." Und: "Das Tesla-Credo: Je schneller wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwinden und eine emissionsfreie Zukunft verwirklichen, desto besser". Verbraucher:innen gehen deshalb nach Auffassung des vzbv davon aus, dass sie durch die Anschaffung des Fahrzeugs den CO2-Ausstoß durch Pkw insgesamt verringern. Für viele ist das ein entscheidender Anlass zum Umstieg auf ein E-Auto.
Das ist jedoch nicht ganz richtig, schließlich dürfen durch die Fahrzeuge von Tesla die Fahrzeuge anderer Hersteller zusätzlich ausstoßen - und Tesla verdient daran. Der Konzern hat nach eigenen Angaben allein im Jahr 2020 1,6 Milliarden Dollar durch den Verkauf von "Emission Credits" verdient – Emissionsrechte, die anderen Herstellern ermöglichen, die für ihre Fahrzeugflotte geltenden Grenzwerte zu überschreiten. In der EU geschieht das durch den Zusammenschluss mehrerer Hersteller zu Emissionsgemeinschaften. Über den Verkauf der Emissionsrechte informierte das Unternehmen vor der Bestellung des Fahrzeugs allerdings nur auf Seite 30 des in Englisch verfassten Umweltverträglichkeitsberichts, der auf der Internetseite heruntergeladen werden konnte.
Der vzbv hatte Tesla bereits im Dezember 2021 abgemahnt und eine Teil-Unterlassungserklärung in Bezug auf mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens erhalten. Hinsichtlich der umweltbezogenen Werbeaussagen und der Informationen zur Funktion des Wächter-Modus hat der vzbv nunmehr Klage eingereicht.
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