WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Datenschutz:
Verbraucherzentrale verklagt Telekommunikationskonzerne

Eigentlich dürfen Telekommunikationskonzerne Positivdaten ihrer Kundschaft nicht an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln. Das hätten sie aber getan, meint die Verbraucherzentrale NRW, und leitet Klagen ein. 

Text: W&V Redaktion

21. Juli 2022

Die Verbraucherzentrale klagt gegen die Telekom, Vodafone und O2.
Die Verbraucherzentrale klagt gegen die Telekom, Vodafone und O2.

Foto: Shutterstock Firn

Die Verbraucherzentrale NRW hat nach eigenen Angaben Klagen gegen die Telekom Deutschland, Vodafone und Telefonica eingereicht. Die Verbraucherschützer warfen den Telekommunikationskonzernen am Donnerstag vor, sogenannte "Positivdaten" ihrer Kundinnen und Kunden an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt zu haben, ohne hierfür eine Einwilligung der Betroffenen eingeholt zu haben. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen sie damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung und müssen dies unterlassen. Von den Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. 

Als Positivdaten werden Informationen bezeichnet, die sich nicht um ausgebliebene Zahlungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten drehen - etwa wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde. "Die Übermittlung von Positivdaten erscheint auf den ersten Blick vielleicht harmlos, doch jede Information über Verbraucher:innen kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden", begründete Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das Vorgehen der Zentrale. Eine Person, die mehrere Mobilfunkverträge habe oder diese häufig wechsele, gelte unter Umständen als weniger vertrauenswürdig und erhalte deswegen keinen Vertrag, auch wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt worden seien.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte nach eigenen Angaben die Anbieter Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone zunächst erfolglos abgemahnt. Nun habe sie vor dem Landgericht München gegen Telefónica Germany geklagt, vor dem Landgericht Köln gegen Telekom Deutschland und vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone. (dpa/st)

Mut, Kompetenz und Leadership-Qualitäten: Das zeichnet die W&V Top 100 aus. >>> Hier findest Du alle W&V Top 100/2025: Menschen, die was bewegen.

Wie dich Marketingstrategien und Kampagnen weiterbringen? Jeden Dienstag im Marken-Newsletter   >>> W&V Brand Diagnostics


Mehr zum Thema:

Datenschutz Marke

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


08.05.2025 | ISB UrbanForestry GmbH | Altdorf Projektmanager:in (m/w/d)
ISB UrbanForestry GmbH Logo
03.05.2025 | Lotum | Bad Nauheim (Hessen) Product Designer:in (UX/UI) (w/m/d)
Lotum Logo
02.05.2025 | Greiner Bio-One GmbH | Frickenhausen Expert Global Product Marketing (m/w/d)
Greiner Bio-One GmbH Logo
29.04.2025 | Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH | Leinfelden-Echterdingen Produktkommunikationsmanager (m/w/d)
Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH Logo
17.04.2025 | Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH | Leinfelden-Echterdingen Produktkommunikationsmanager Deventer (m/w/d) (Teilzeit)
Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv Membership
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.