Urheberrecht :
Corint Media schaltet wegen Microsoft Schiedsstelle ein
Weil Gespräche mit Microsoft über die Plattformen Bing und MSN bezüglich einer angemessenen Vergütung der Urheber erfolglos verliefen, schaltet die Verwertungsgesellschaft Corint Media eine Schiedsstelle ein.
Pressehäuser sollen nach einer Urheberrechtsreform finanziell beteiligt werden, wenn Plattformen wie Suchmaschinen Inhalte von ihnen anzeigen. In einem Konflikt um die Umsetzung dieses Schutzrechte-Gesetzes ist nun eine Schiedsstelle eingeschaltet worden. Ein Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamts in München teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass Ende Mai ein Antrag der Verwertungsgesellschaft Corint Media, die die Interessen von Medienhäusern gebündelt vertritt, eingegangen sei. Dieser Antrag habe ein Schiedsstellenverfahren zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger mit Microsoft zum Ziel.
Corint Media, die eine von mehreren Verwertungsgesellschaften in Deutschland ist, hatte zuvor einen solchen Schritt angekündigt und ihn damit begründet, dass Gespräche mit dem US-Unternehmen Microsoft zu den Plattformen Bing und MSN nach Jahren erfolglos geblieben seien. Eine dpa Anfrage bei Microsoft zu dem jetzt erfolgten Schritt blieb unbeantwortet.
Anpassung des Urheberrechts
Im vergangenen Jahr passte Deutschland das alte Urheberrecht an. Zu der Reform, die auf eine EU-Richtlinie zurückgeht, gehört auch ein Leistungsschutzrecht für Pressehäuser. Sie sollen finanziell daran beteiligt werden, wenn Drittplattformen wie etwa Suchmaschinen von den Pressehäusern hergestellte Inhalte anzeigen. Verleger hatten in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass externe Plattformen wirtschaftlich von den Inhalten profitierten, die Verlage selbst aber nicht oder nicht in ausreichendem Maße.
In Deutschland ist die Umsetzung des Leistungsschutzrechts noch in den Anfängen, es gibt unterschiedliche Vorstellungen und Wege dazu. Google zum Beispiel hatte hierzulande begonnen, direkt mit Verlagen einzeln zu verhandeln.
Corint Media will mit dem Schiedsstellenverfahren erreichen, dass eine "angemessene Vergütung" durchgesetzt wird, wie die Verwertungsgesellschaft mitteilte. In der Vergangenheit hatte sie sich wegen anderer Plattformen auch an das Bundeskartellamt gewandt und Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung ist dort noch nicht bekannt. (dpa/st)
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