Entscheidend wird speziell in Europa sein, ob die Regulierungsbehörden eine solche Technologie überhaupt zulassen werden: Die EU untersucht seit 2017, wie Computer-Gehirn-Schnittstellen zu regeln sind, und beschäftigen sich mit Fragen wie der, ob Hirnströme rechtlich als persönliche Daten oder Gesundheitsdaten gelten.

Im Jahr 2020 verlangte der Ausschuss für Rechtsfragen und Menschenrechte des Europarats "ethische Chartas und verbindliche Vorschriften." Fortschritt und Innovation wolle man nicht aufhalten. Dennoch müsse die EU die Forschung von absehbar schädlichen oder gefährlichen Bereichen weg und hin zu positiven Anwendungen lenken.

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Michael Gronau
Autor: Michael Gronau

ist Autor bei W&V. Der studierte Germanist interessiert sich besonders für die großen Tech-Firmen Apple, Google, Amazon, Samsung und Facebook. Er reist oft in die USA, nimmt regelmäßig an Keynotes und Events teil, beobachtet aber auch täglich die Berliner Start-up-Szene und ist unser Gadget- und App-Spezialist. Zur Entspannung hört er Musik von Steely Dan und schaut Fußballspiele seines Heimatvereins Wuppertaler SV.