TechTäglich:
EU vs. Apple: iMessage darf (vorerst) bleiben
Nach dem "Digital Services Act" (DSA) schiebt die EU jetzt den "Digital Markets Act" (DMA) hinterher. Dabei geht es vor allem darum, den Zugang der Nutzerinnen und Nutzer zu bestimmten digitalen Diensten zu verbessern.
Die EU vs. die großen Tech-Riesen vor allem aus den USA – dieses Duell ist jetzt in die zweite Runde gegangen. Nachdem im August der "Digital Services Act" (DSA), auf Deutsch "Gesetz für digitale Dienste", in Kraft getreten ist, folgt nun der "Digital Markets Act" (DMA) (Gesetz über digitale Märkte). Während es beim DSA vor allem darum gegangen ist, den Datenschutz der Nutzerinnen und Nutzer zu steigern, konzentriert sich die zweite Stufe darauf, den Zugang zu bestimmten digitalen Diensten zu verbessern. Hierfür hat Brüssel 22 sogenannte "Gatekeeper-Dienste" identifiziert. Diese marktbeherrschenden "Torwächter" sind entscheidend dafür, welchen Zugang Verbraucher zu welchen Internetdiensten bekommen. Für ihre Anbieter gelten ab nächstes Jahr in der EU striktere Auflagen.
Telegram-Nachrichten mit WhatsApp verschicken
Die betroffenen sechs Anbieter sind Amazon, Alphabet/Google, Meta/Facebook, Microsoft, Bytedance/Tiktok – und Apple. Ihre Nutzer sollen größere Freiheiten bekommen, wie sie die Dienste nutzen möchten. So strebt die EU an, dass Messenger-Apps untereinander kompatibel werden. Aus WhatsApp heraus ließen sich dann beispielsweise auch Nachrichten an Telegram oder Threema schicken – und umgekehrt. Bei Vergehen drohen den Konzernen hohe Geldstrafen von 10 bis 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Apples iMessage hat nicht genug Marktbedeutung
Beispielsweise für Amazon würde das bei einem Umsatz 2022 von 475 Milliarden Euro Strafzahlungen zwischen 47,5 und 95 Milliarden Euro bedeuten. Das zahlen selbst US-Giganten nicht aus der Portokasse. Apple ist mit iOS, Safari und mit seinem App Store betroffen, auf den es künftig kein Monopol mehr haben darf. Die hauseigene Nachrichten-App iMessage wird dagegen vorerst nicht reguliert. Apple konnte die EU von seinen Argumenten überzeugen, dass die Marktbedeutung von iMessage zu gering für den "Digital Markets Act" sei. Die EU hat aber jederzeit die Möglichkeit, diese Entscheidung zu revidieren. Die nächste Überprüfung findet bereits im Februar 2024 statt. Dann müsste Apple seine blauen Sprechblasen auch für die Android-Konkurrenz öffnen – oder den SMS-Nachfolger RCS anbieten.
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