TechTäglich:
Elon Musk: So verbietet er Spekulation mit dem Cybertruck
Elon Musk will verhindern, dass Geschäftemacher seinen martialischen Elektro-Pickup Cybertruck kaufen – und gleich danach gewinnbringend weiterverhökern. Spekulanten bedroht Tesla mit massiven Strafen.
Bei gefragten Technik-Gadgets wie zuletzt der PlayStation 5 ist das sogenannte "Scalping" oder "Flipping" mittlerweile gang und gäbe. Geschäftemacher kaufen die Geräte – aber nicht, um sie zu behalten, sondern um sie umgehend zu deutlich höheren Preisen bei Ebay & Co. zu verhökern. Elon Musk will solche Spekulationen mit seinem Tesla Cybertruck verhindern. Käufer des kuriosen Spähwagens, dessen erste Exemplare am 30. November in den USA ausgeliefert werden, dürfen den martialischen Elektro-Pickup ein Jahr lang nicht ohne triftigen Grund weiterverkaufen. Ansonsten drohen Strafen von mindestens 50.000 Dollar.
Tesla muss Verkaufsgründe als "gerechtfertigt" akzeptieren
Die genauen Bedingungen und Sanktionen sind in den neuen "Cybertruck Only"-Klauseln in den Kauf- und Geschäftsbedingungen von Tesla beschrieben. Demnach dürfen Besitzerinnen und Besitzer das Auto allenfalls aus "unvorhergesehenen" Gründen weiterverkaufen, die Tesla als "gerechtfertigt" akzeptiert. Ansonsten droht der US-Hersteller mit einem Schadensersatz von 50.000 Dollar oder in Höhe des durch den Weiterverkauf erzielten Gewinns – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Berechtigte Maßnahme – oder Enteignung?
Zudem behält sich Tesla laut des Fanportals Teslarati das Recht vor, den Cybertruck zum Originalpreis von geschätzt mindestens 50.000 Dollar zurückzukaufen – abzüglich 0,25 Dollar pro gefahrener Meile. Spekulanten droht zudem ein Ausschluss von künftigen Tesla-Käufen. Ob die Regeln im Streitfall vor Gericht standhalten oder eher als eine Art Enteignung gelten, wird sich zeigen müssen. Wobei: Mit juristischen Details hält sich Elon Musk ja grundsätzlich nicht lange auf. Er will den sofortigen Weiterverkauf nun auch für neue Modelle von Model 3 und Model Y verbieten.
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