Und jetzt kommt der ernüchternde Reality Check: In fast jedem Meeting fallen den Teilnehmern die Augen aus dem Kopf.

"Das ist ja richtig viel Arbeit."

"Im schlimmsten Fall können wir das hier ja alles stoppen."

"Da frage ich mal in der IT, die haben da sicher schon was"

Ja, Ja, Nein, so einfach ist das nicht und wenn man es nicht versteht, ist das auch erstmal kein Drama.

Nicht alles muss mit jedem geteilt werden!

Aber: Die Vorgaben der neuen Verordnung zu verankern dauert Monate und wir dürfen nicht den Kopf in den Sand stecken. Die Welt ist nicht schwarz und auch nicht weiß. Vieles was wir heute sehen, wird auch in Zukunft möglich sein, wenn die Produkte und Services transparent gestaltet sind und die notwendigen Prozesse aufgebaut werden.

Das Verarbeiten von Personendaten ist absolut nichts Neues, es findet seit Jahrzehnten statt; natürlich auch und gerade in vielen Bereichen des Marketings. Nun ist es an der Zeit, den Schutz der persönlichen Daten mit dem modernen, digitalen Advertising zu verheiraten. Neben Implementierung verschiedenster Prozesse und der Schaffung ausführlicher Dokumentation ist es eine der wichtigsten Aufgaben, die Drehzahl der Datenschleudern zu reduzieren.

Es gilt zudem genau zu prüfen, mit welchen Partnern wir Daten teilen und verarbeiten. Es hilft ja nichts, wenn nur ein Teil der Kette sauber ist. Nicht alles muss mit jedem geteilt werden!

Am Ende ist es eigentlich nicht so kompliziert und die wichtigste Frage ist diese: Was ist meine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung und brauche ich die Zustimmung des Nutzers oder nicht? Für längst nicht alles müssen umfangreiche Zustimmungen eingeholt werden. Aber, diese Entscheidung kann einem Advertiser oder Publisher niemand, wirklich niemand abnehmen. NIEMAND.

Jeder ist für sein Geschäft verantwortlich und muss sich informieren und diese Entscheidung treffen. Nur zur Erinnerung: Es ist fast Januar, Ende Mai geht es los: Verstehen, Interpretieren, Entscheiden, Prozesse und Partner prüfen, Änderungen umsetzen und dokumentieren. Nichts ist einfach als das, aber die Zeit rennt und ist unerbittlich.

Die DVGO ist ein gutes Gesetz

Die gute Nachricht ist aber, die Datenschutzgrundverordnung, dieser Bandwurm, ist ein gutes Gesetz! Der Konsument hat ein Recht darauf zu erfahren, was mit seinen Daten geschieht. Er hat ein Recht auf Kontrolle. Und zusammen mit besseren Formaten und Kampagnen können wir viele der aktuellen Probleme der Branche schlussendlich sogar lösen.

Am Ende wissen wir aber bereits jetzt, es kommt noch mehr und es kommt Widersprüchliches auf uns zu. Die neue ePrivacy-Regulierung ist auf dem Weg und wird am Ende sicher eine eigene Kolumne, zum Beispiel unter dem Stichwort "Kopplungsverbot", wert sein. Kopplungsverbot, ein tolles Wort, nicht ganz so bandwurmartig, aber im Ergebnis birgt es eine große Gefahr für viele aktuelle Geschäftsmodelle und könnte die Art und Weise, wie wir das Internet heute benutzen, massiv verändern. Stay tuned...


Autor: Jochen Schlosser

W&V-Kolumnist und "Daten-Doktor" Jochen Schlosser ist promovierter Informatiker und Chief Technology Officer bei Adform. Seit über 15 Jahren gehört er zu den führenden Köpfen für Datenthemen und -strategien am Markt. Der gebürtige Rheinländer spricht, schreibt und tweetet leidenschaftlich über alles Digitale und dessen Auswirkungen auf unser tägliches Leben.