Facebook betonte aber: "Wir haben seit den allerersten Kontakten zur Kommission nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und versucht, zu jeder Zeit korrekte Informationen zu liefern." Die Fehler in den Papieren von 2014 seien keine Absicht gewesen, versicherte ein Sprecher. Zudem habe die Kommission bestätigt, dass sie für das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens nicht entscheidend gewesen seien.

Tatsächlich erklärte Vestagers Behörde, Facebooks unrichtige Angaben seien zwar relevant, aber nicht ausschlaggebend gewesen. Die Kommission habe schon damals auch das hypothetische Szenario durchgespielt, dass ein Nutzerabgleich möglich wäre. Der jetzige Beschluss habe deshalb keine Auswirkungen auf die 2014 erteilte Genehmigung.

Die Geldbuße sei aber eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie bei Verfahren zur Fusionskontrolle bei der EU richtige Angaben machen müssten, betonte die Kommissarin. Die Höhe solle abschreckende Wirkung haben. "Die Kommission muss sich beim Erlass ihrer Beschlüsse über die Auswirkungen von Zusammenschlüssen auf den Wettbewerb auf umfassende und präzise Informationen stützen können", erklärte Vestager. (mit dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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