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Kennzeichnung auf Instagram:
Schleichwerbe-Urteil: Influencerin Pamela Reif kassiert Schlappe

"Der kommerzielle Zweck muss kenntlich gemacht werden": Dieses Urteil gilt für Influencerin Pamela Reif, wenn sie Links zu Markenherstellern in Instagram-Fotos postet.

Text: W&V Redaktion

22. März 2019

Influencerin Pamela Reif muss nach einem Landgerichtsurteil Links (Tags) zu Markenherstellern in ihren Instagram-Fotos künftig als Werbung kennzeichnen. Die 22-Jährige verlor am Donnerstag vor dem Landgericht Karlsruhe einen Prozess um Schleichwerbung. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb hatte in drei Fällen eine Unterlassungsverfügung gegen die 22-Jährige erwirkt.

"Der kommerzielle Zweck muss kenntlich gemacht werden", betonte der Richter. Besonders die überwiegend jungen Menschen, die zu Reifs 4,1 Millionen Followern gehören, seien leicht zu beeinflussen und müssten geschützt werden.

Das Urteil der Kammer für Handelssachen ist nicht rechtskräftig. Reifs Anwalt kündigte an, in Berufung vor das Oberlandesgericht (OLG) zu ziehen (Az: 13 O 38/18).

Der Fall wird weitergehen

Aber: Da es sich um eine der ersten Entscheidungen in einem solchen Hauptsacheverfahren handele, könne die Sache auch bis zum Bundesgerichtshof gehen, um offene Fragen zu klären, sagte der Richter.

Reif hatte in der Verhandlung im Januar argumentiert, sie trenne zwischen bezahlter Werbung für Produkte und privaten Posts. Das ist nach Überzeugung des Gerichts aber nicht möglich. "Das Geschäftsmodell basiert darauf, privat und geschäftlich zu vermischen." Je besser eine Influencerin in der Community vernetzt sei, desto höher sei ihr Werbewert.

Die 22 Jahre alte Karlsruherin gehört zur Spitzengruppe der Influencer in Deutschland.

W&V Online/dpa

Sie haben rechtliche Fragen zum Thema? Antworten finden Sie im W&V Report "Influencermarketing – rechtskonform und sicher durchführen".


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