Arbeitgeber dürfen aus rechtlichen Gründen nicht den Impfstatus abfragen

Alles nur heiße Luft also? In Europa schrecken offenbar noch fast alle Unternehmen vor einer solchen expliziten Forderung zurück. Das erklärt sich zum großen Teil aus den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen der Länder. Denn abgesehen von medizinischen Berufen, dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen nicht vorschreiben, dass sie sich impfen lassen oder ihren Impfstatus abfragen. Doch vielerorts ist die Abfrage auch gar nicht nötig. Denn in Italien beispielsweise ist der Zutritt zum Arbeitsplatz ohnehin nur mit dem so genannten Grünen Pass möglich, ein explizites Erwähnen der Impfung in Stellenanzeigen also überflüssig. Der Grüne Pass entspricht ungefähr der 2G-Regel in Deutschland. In Deutschland und vielen anderen Ländern gilt immerhin die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) verpflichtend. 


Copyright: privat
Autor: Marina Rößer

Marina Rößer hat in München Politische Wissenschaften studiert, bevor sie ihre berufliche Laufbahn in einem Start-up begann und 2019 zu W&V stieß. Derzeit schreibt sie freiberuflich von überall aus der Welt, am liebsten in Asien, und interessiert sich besonders für Themen wie Nachhaltigkeit und Diversity.