Zu ähnlichen Ergebnissen war eine Befragung von Personalleitern durch das ifo-Institut und den Personalvermittler Randstad gekommen. Danach haben nur in knapp 10 Prozent der befragten Unternehmen Beschäftigte von ihrem Auskunftsanspruch Gebrauch gemacht. Die Autoren der WSI-Studie sprachen sich für strengere Auflagen und spürbare Sanktionen im Entgelttransparenzgesetz aus. Die gebe es
nämlich bisher nicht.

Bundesfrauenministerin ruft dazu auf, "über Geld zu sprechen":


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Autor: W&V Redaktion

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