
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung :
Jede dritte Firma bietet Arbeitszeitkonten - mit einem Haken
Flexible Arbeitszeiten sind heute längst kein Tabu mehr. 56 Prozent aller Arbeitnehmer können Zeiten ansparen und wieder abbauen, meist allerdings in einem begrenzten Ausgleichszeitraum.

Foto: ©stock.adobe.com Vulcanus
Seit 1999 ist der Anteil der Beschäftigten mit einem Arbeitszeitkonto um 21 auf 56 Prozent gestiegen. Der Anteil der Betriebe mit Arbeitszeitkonten hat sich um 17 auf 35 Prozent erhöht. Besonders häufig werden Konten mit einem kürzeren Ausgleichzeitraum (bis zu einem Jahr) genutzt. Langzeitkonten bleiben weiterhin die Ausnahme. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Bei zwei von zehn Betrieben, die Arbeitszeitkonten führen, beträgt der Ausgleichszeitraum maximal ein halbes Jahr. Bei vier von zehn Betrieben müssen die Zeitguthaben oder -schulden innerhalb eines Zeitraums zwischen einem halben und einem Jahr ausgeglichen werden bzw. darf an einem Stichtag ein bestimmter Wert nicht über- oder unterschritten werden. Ebenfalls vier von zehn Betrieben haben Arbeitszeitkonten ohne einen feststehenden Ausgleichszeitraum. Hier sind die Ausgleichszeiträume entweder nicht geregelt oder aber nur grundsätzlich festgelegt und kurzfristig modifizierbar.
Diese 3 Vorteile haben Arbeitszeitkonten
- Für Beschäftigte bringen sie mehr Zeitsouveränität und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Für Betriebe schaffen sie Flexibilitätsspielräume, um (saisonale) Schwankungen auszugleichen. Dadurch sparen sich die Firmen Such- und Einarbeitungskosten sowie Entlassungskosten.
- In Krisenzeiten helfen sie, das betriebliche Beschäftigungsniveau zu stabilisieren.
Wer profitiert?
Der Souveränität der Mitarbeiter sind enge Grenzen gesetzt. Denn die gestiegene Arbeitszeitflexibilität orientiert sich vor allem an den betrieblichen Interessen. Zeiten mit reduzierter Arbeitszeit sind nur machbar, wenn dies mit den betrieblichen Erfordernissen vereinbar ist. Sind die Kapazitäten bis zum Anschlag ausgelastet stehen die Chancen schlecht, ebenso wenn Chef und Kollegen nicht zustimmen.
Arbeitszeitkonten sind je nach Branche deutlich unterschiedlich verbreitet. Mit 76 Prozent haben am häufigsten Betriebe der öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung Arbeitszeitkonten, gefolgt von 59 Prozent der Betriebe im Bereich Energie, Wasser, Abfall und Bergbau sowie 54 Prozent im Bereich Produktionsgüter. Im Bereich Finanz- und Versicherungsdienstleistungen liegt der Anteil dagegen bei 26 Prozent, im Gastgewerbe bei 24 Prozent. Jeder dritte Betrieb und jeder zweite Arbeitnehmer, der wirtschaftliche, wissenschaftliche oder freiberufliche Dienstleistungen erbringt, hat ein Arbeitszeitkonto. Im Bereich Information und Kommunikation liegen die Werte leicht darunter.
Langzeitkonten sind Mangelware
Obwohl das im Jahr 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ("Flexi-II-Gesetz") die Nutzung von Langzeitkonten auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt hat, machen nur wenige Betriebe davon Gebrauch: Lediglich zwei Prozent führen separate Langzeitkonten.
Ihr Ziel ist es, den Mitarbeitern eine lebenslauforientierte Zeitgestaltung zu ermöglichen. Das beinhaltet etwa die Möglichkeit, angesparte (Zeit-) Guthaben etwa für Weiterbildungsaktivitäten, längere Auszeiten für familiäre oder andere Aufgaben und Interessen oder einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand in Anspruch zu nehmen.
Bislang werden solche Guthaben am häufigsten für längere Freistellungen sowie für Familien- oder Weiterbildungszeiten genutzt. Weniger bedeutend hingegen sind Konten, die eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit ermöglichen.
Die Studie ist im Internet abrufbar unter: http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1518.pdf.