Gehaltsverhandlungen:
Warum Lebenslauf-Lügen kurze Beine haben
Deutsche Personaler sind besonders empfindlich bei gepimpten Lebensläufen. Wer beim Lügen ertappt wird, fliegt.
Eine längere Arbeitslosigkeit mit einer Weltreise kaschieren, Fachkenntnisse aufbauschen oder beim bisherigen Gehalt übertreiben - fliegen die Flunkereien auf, kommt der Bewerbungsprozess zum jähen Ende. Knapp drei Viertel aller Manager in Deutschland haben schon einmal so einen Bewerber aussortiert.
Im europäischen Vergleich sind sie so am strengsten, gefolgt von den belgischen und Schweizer HR-Chefs. Das zeigt eine Studie der Personalberatung Robert Half unter 500 internationalen Entscheidern. In Frankreich ist Flunkern hingegen en vogue: Hier sind nur 46 Prozent der Entscheider so sauer über Lebenslauflügen, dass sie den Bewerber ausschließen.
Worüber wird gelogen?
Worüber im Lebenslauf gelogen wird, ist vielfältig: Am häufigsten (54 Prozent) fliegen Bewerber wegen falscher Angaben über fachliche Kompetenzen auf, so die Befragten. Auf Platz 2 folgen Falschangaben über die Berufserfahrung (50 Prozent), auf dem dritten Platz über Sprachkenntnisse (39 Prozent). 29 Prozent stolpern über Täuschungsmanöver bei Ausbildung, ihren Abschlüssen oder Qualifikationen, 28 Prozent zur Führungskompetenz, 19 Prozent über Angaben zum früheren Gehalt.
Dabei gibt es mehrere Gründe, warum man bei der Bewerbung ehrlich bleiben sollte. Beispielsweise sind Personaler geschult, Angaben im Lebenslauf zu prüfen. Beliebt sind im Vorstellungsgespräch etwa Fragen zu Nebensächlichkeiten, mit denen niemand gerechnet hat. Denn die Verantwortlichen wissen: Wer lügt, der hat seine Antworten zwar genauestens geplant – kann aber unmöglich alle Details bedacht haben.
Das Lügen hat auch unangenehme Konsequenzen, denn oft ist beim Gespräch auch der zukünftige Vorgesetzte dabei. Stellt sich in der Praxis heraus, dass er durch Unwahrheiten getäuscht wurde, riskiert man die fristlose Kündigung. Auch lange nach Ende der Probezeit hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Schlimmstenfalls verliert man den Arbeitsplatz und muss Schadenersatz zahlen.
Allerdings gibt es auch Tabu-Bereiche, bei denen man zwar nicht lügen sollte, bei denen man aber eine Beantwortung als zu privat guten Gewissens ablehnen kann. Generell tabu sind mit einzelnen Ausnahmen private und intime Fragen beispielsweise zu Lebenspartner und Heiratsabsichten, Kinderwunsch, Schwangerschaft und Familienplanung, Konfession und Religion, Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit und zur gesundheitlichen Situation.
Für Arbeitnehmer, die häufige Berufswechsel oder Unterbrechungen im Lebenslauf stehen haben, rät die Personalberatung, nicht zu lügen, sondern sich besser passgenau auf eine neue Stelle vermitteln zu lassen.