Das Lügen hat auch unangenehme Konsequenzen, denn oft ist beim Gespräch auch der zukünftige Vorgesetzte dabei. Stellt sich in der Praxis heraus, dass er durch Unwahrheiten getäuscht wurde, riskiert man die fristlose Kündigung. Auch lange nach Ende der Probezeit hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Schlimmstenfalls verliert man den Arbeitsplatz und muss Schadenersatz zahlen.

Allerdings gibt es auch Tabu-Bereiche, bei denen man zwar nicht lügen sollte, bei denen man aber eine Beantwortung als zu privat guten Gewissens ablehnen kann. Generell tabu sind mit einzelnen Ausnahmen private und intime Fragen beispielsweise zu Lebenspartner und Heiratsabsichten, Kinderwunsch, Schwangerschaft und Familienplanung, Konfession und Religion, Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit und zur gesundheitlichen Situation.

Für Arbeitnehmer, die häufige Berufswechsel oder Unterbrechungen im Lebenslauf stehen haben, rät die Personalberatung, nicht zu lügen, sondern sich besser passgenau auf eine neue Stelle vermitteln zu lassen.


Autor: Anja Janotta

seit 1998 bei der W&V - ist die wohl dienstälteste Onlinerin des Hauses. Am liebsten führt sie Interviews – quer durch die ganze Branche. Neben Kreativ- und Karrierethemen schreibt sie ab und zu was völlig anderes - Kinderbücher. Eines davon dreht sich um ein paar nerdige Möchtegern-Influencer.