Der an der Abstimmung gehinderte Geschäftsmann kündigte unmittelbar danach eine Anfechtungsklage an: "Die Beschlüsse der Hauptversammlung sind null und nichtig" , erklärte er. "Niemand hat mir eine plausible rechtliche Begründung für meinen Ausschluss darlegen können - weil es keine gibt." Burgener ließ umgehend mitteilen: "Ich werde in den kommenden Tagen eine Anfechtungsklage dagegen einreichen lassen."

Nicht nur Burgener, auch die meisten Kleinaktionäre, die sich zu Wort meldeten, kritisierten das Vorhaben. "Das ist Unsinn, was Sie hier planen", sagte ein wütender Anteilseigner. Nach Einschätzung mehrerer Teilnehmer diente die Frageflut vor allem der Vorbereitung von Anfechtungsklagen. Damit könnte auf das Münchner Landgericht in den kommenden Monaten viel Arbeit zukommen. "Diese Hauptversammlung geht in die Geschichte ein", sagte ein teilnehmender Rechtsanwalt.

Der Streit geht sogar so weit, dass Burgener am Freitag Ad-hoc mitteilen lässt:

"Constantin Film bleibt erfolgreicher Bestandteil der Highlight - Korrektur der Mitteilung der Constantin Medien AG"

W&V Online/dpa


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