ARD und ZDF im Visier des Gremiums

Auch beschäftigt sich das Gremium mit der Finanzierung der öffentlichen rechtlichen Angebote durch den Rundfunkbeitrag. In Anbetracht der zahlreichen privatwirtschaftlichen Online-Angebote sollten sich ARD und ZDF auf so genannte Public-Value-Inhalte fokussieren, meint die Monopolkommission. "Die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten vor allem Inhalte von besonderer gesellschaftlicher und kultureller Relevanz umfassen, die von privaten Anbietern nicht in einem ausreichendem Maße angeboten werden", so der Vorsitzende der Monopolkommission Achim Wambach.

Die hierzu kürzlich erzielte Einigung der Ministerpräsidenten zur Überarbeitung des so genannten Telemedienauftrags  sei daher "nicht durchweg positiv" zu beurteilen. Gut sei,  dass sich die Rundfunkanstalten weiter auf Bewegtbildinhalte konzentrieren und auch künftig keine presseähnlichen Online-Inhalte anbieten dürfen.

Dagegen könnte die vorgesehene Ausweitung des audiovisuellen Online-Angebots, etwa durch die Bereitstellung europäischer Filme und Serien, zu einer Verdrängung privater Wettbewerber führen, heißt es.

Worauf die Monopolkommission sonst noch schaut

Darüber hinaus rät das Gremium zu einer verstärkten Beobachtung der oft undurchschaubaren Preisbildung im Internethandel. "Dort erfolgt die Preissetzung zunehmend über Algorithmen", wird in der Stellungnahme kritisiert. Die Preisbildung werde je nach Nachfrage automatisch verändert, Preise könnten sich zudem durch die Rechenprozesse schnell an bestimmte Marktentwicklungen anpassen.

Die Folgen trage der Verbraucher, etwa in Form überhöhter Preise. 

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät.

ps/mit dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.