Die Pressekonferenz im EU-Parlament kann man sich hier anschauen. 

In einem Youtube-Video erklärt das EU-Parlament seine Entscheidung:

Worauf haben sie sich genau geeinigt?

Der entschärfte Kompromiss sieht weiterhin die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger vor. Auf die explizite Nennung von Upload-Filtern verzichtet der Text aber, der am Mittwoch im Straßburger Plenum eine Mehrheit bekam. Kritiker befürchten, dass die Filter durch die Hintertür doch noch eingeführt werden. Voss hat nun das Mandat für Verhandlungen mit den EU-Staaten. Die Gespräche dürften mehrere Monate dauern.

Upload-Filter - was bedeutet das?

Upload-Filter sind eine Software, mit der Internet-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Der beschlossene Vorschlag nennt Upload-Filter zwar nicht explizit. Allerdings sieht er vor, dass die Verantwortung - also die Haftung - für Uploads bei den Plattformen liegt. Kritiker erwarten deshalb, dass die Plattformen alles tun werden, um keine Rechte zu verletzen - und deshalb Upload-Filter einführen werden.

Für kleine Firmen sind zusätzliche Ausnahmen eingeführt worden. Voss' Vorschlag sieht vor, dass EU-Staaten den Dialog zwischen Rechteinhabern und jenen Plattformen fördern sollten, auf die Nutzer Inhalte hochladen. Gemeinsam solle an Lösungen gearbeitet werden, die auf Upload-Filter verzichten.

Und das Leistungsschutzrecht?

Beim Leistungsschutzrecht sollen Portale wie Google News künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Suchergebnissen anzeigen dürfen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen. Konkret sieht Voss' Vorschlag vor, dass die Veröffentlichung von Hyperlinks zu Presseartikeln inklusive einzelner Wörter künftig weiter ohne Lizenz erlaubt sein soll.

Was soll das bringen?

Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechte-Inhaber erstellen unter großem Aufwand Inhalte, verdienen aber teils wenig daran. "Ich möchte, dass Journalisten, Verleger und sonstige Urheber eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten", sagte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker vor ziemlich genau zwei Jahren. Berichterstatter Voss sagte am Mittwoch: "Das war ein gutes Zeichen für unsere Kreativindustrie in Europa."

Verfechter des Leistungsschutzrechts argumentieren, dass Plattformen wie Google News derzeit kein Geld an die Verleger zahlen, obwohl sie große Mengen ihrer Nachrichten nutzten. In Deutschland gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht - es führte nicht zu nennenswerten Geldzahlungen von Konzernen wie Google an die Verlage.

Was sagen die Kritiker von Artikel elf und Artikel 13?

Sie sehen im Leistungsschutzrecht Nachteile für Verlage. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden, und hätten daher eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google & Co. Die Entscheidung vom Mittwoch gehe "zu Lasten kleiner Verlage, die auf Links zu ihren Artikeln angewiesen sind, um ihr Publikum zu erreichen", sagte die Europapolitikerin Julia Reda am Mittwoch, die Mitglied der Grünen-Fraktion im EU-Parlament ist. Zudem zeige die Erfahrung aus Deutschland, dass es nicht viel bringe. Die Gegner von Artikel elf prägten außerdem den Begriff der Link-Steuer und warnten, Privatpersonen müssten zahlen, wenn sie Zeitungstexte in sozialen Netzwerken teilen würden.

Außerdem fürchten Kritiker das Ende für Online-Plattformen. Vor allem kleine Seitenbetreiber könnten sich teure Upload-Filter schlicht nicht leisten, hieß es. Zudem wurde immer wieder bemängelt, dass Upload-Filter fehleranfällig seien und somit Inhalte womöglich fälschlicherweise blocken könnten. Letztlich bestehe Zensur-Gefahr, weil Provider und Plattformen entscheiden sollten, was Menschen im Internet sähen und was nicht. (dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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