Kritik an der Entscheidung kommt von der Polizeigewerkschaft

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung des Presserates. Mit der Kolumne sei "das Empfinden einer ganzen Berufsgruppe zutiefst verletzt" worden, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek. In dem Artikel seien die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten worden. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin waren nach dem Erscheinen der Kolumne zahlreiche Strafanzeigen gegen die Autorin eingegangen. Nach dpa-Informationen wird es voraussichtlich aber kein Ermittlungsverfahren geben.

Der Rat hatte fast 400 Beschwerden zu dem Text erhalten und ein Verfahren eingeleitet, das nun der Beschwerdeausschuss am Dienstag behandelte und entschied. Auch der Bundesinnenminister wandte sich an den Presserat. Zu den Sanktionen, die der Rat verhängen kann, zählen ein Hinweis, eine Missbilligung und die Rüge als härteste Folge. Eine öffentliche Rüge bedeutet, dass die betroffene Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben diese veröffentlichen muss.

"Taz"-Chefredakteurin Barbara Junge teilte zu der Entscheidung des Rates mit, die Zeitung habe sich kritisch und transparent mit dem Text und seinen Auswirkungen auseinandergesetzt. "Worüber wir jetzt reden müssen, ist etwas anderes", betonte sie. Nämlich, dass die Autorin "von einem rechten Mob bedroht" werde. Junge sagte auch: Man müsse darüber reden, was Rhetorik von CSU, Polizeigewerkschaften und Bundesinnenminister beigetragen habe.

Als Minister Seehofer angekündigt hatte, doch keine Strafanzeige zu stellen, wurde eine Begegnung von beiden Seiten in den Raum gestellt. Nach "Taz"-Angaben ist die Chefredaktion bezüglich eines Gesprächs im Austausch mit dem Minister. Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass man ein Treffen für Ende September vereinbart habe.