Videos wurden millionenfach aufgerufen

Dabei wurde den Bewerberinnen zugleich versichert, dass die Videos niemals online gehen würden. Produziert würden die Filme lediglich für reiche Käufer im Ausland, vorwiegend in Australien und Neuseeland. Tatsächlich landeten sie jedoch wenig später auf stark genutzten Pornosites, wobei in den Videos erklärt wurde, dass es sich um junge Studentinnen handle, die erstmals und nur dieses eine Mal an einer Porno-Produktion teilnehmen. Die Videos wurden in der Folgezeit millionenfach aufgerufen.

Die Situation für die Frauen änderte sich dann noch einmal dramatisch, als ihre realen Namen und weitere persönliche Details auf der Online-Plattform WikiPorn auftauchten. Internet-Trolle schickten daraufhin Links zu den Videos an die Familien, Freunde, Arbeitskollegen oder Kommilitonen der Frauen.

Eine der Frauen, im Verfahren als Jane Doe 1 identifiziert, die Rechtswissenschaft studierte, gab an, dass in ihrem College 60 Anrufe und E-Mails mit Links zu den Videos eingegangen seien, unter anderem beim College-Direktor, um ihren Ausschluss aus dem College zu fordern. "Ich fühlte mich vernichtet", erklärte sie vor Gericht. "Um ehrlich zu sein, als alles herauskam, wollte ich Selbstmord begehen."

"Ausgestoßene in ihrem sozialen Umfeld"

Richter Enright begründete sein Urteil denn auch damit, dass die Frauen "ernsthafte Drangsalierungen, ein emotionales und psychisches Trauma sowie eine Rufschädigung erfahren" hätten. Darüber hinaus hätten einige ihren Job, akademische oder berufliche Perspektiven verloren wie auch familiäre oder andere persönliche Beziehungen.

"Sie sind zu Ausgestoßenen in ihrem sozialen Umfeld geworden und bei mehreren Klägerinnen besteht Selbstmordgefahr", so Enright weiter. Das "Paradigma" der Videos, dass es sich um die erste und einzige Porno-Produktion der Frauen handle, macht es laut Enright erforderlich, dass ständig neue Models rekrutiert und dabei wissentlich falsche Angaben gemacht werden, um diese Rekrutierung zu ermöglichen.

Bei dem Prozess in San Diego handelte es sich lediglich um das zivilrechtliche Verfahren. Der Site-Betreiber Matthew W. sowie Darsteller Ruben G. sitzen derzeit in Untersuchungshaft für das strafrechtliche Verfahren ebenso wie die Plattform-Mitarbeiterin Valerie M. und die Komplizin Amberly N. Sie sind angeklagt wegen "Sex trafficking by force, fraud and coercion", eine strafbare Handlung nach dem US-Bundesrecht. Der Site-Betreiber Michael P. ist auf der Flucht und hat sich offensichtlich ins Ausland abgesetzt.


Autor: Franz Scheele

Schreibt als freier Autor für W&V Online. Unverbesserlich anglo- und amerikanophil interessieren ihn besonders die aktuellen und langfristigen Entwicklungen in den Medien- und Digitalmärkten Großbritanniens und der Vereinigten Staaten.