Leistungsschutzrecht:
"Wir wollen frei entscheiden können"
Gastbeitrag: Marc Schmitz, CEO der Ströer Content Group, über die Folgen des geplanten europäischen Leistungsschutzrechtes und die Frage nach der richtigen Monetarisierung.
Ströer erreicht über seine journalistischen Angebote mit qualitativ hochwertigen und trotzdem kostenfreien Inhalten heute knapp 50 Millionen Leser jeden Monat. Zu unseren journalistischen Angeboten zählen führende Special- und General-Interest-Webseiten. Wir haben die Chance genutzt und uns mit unseren Digitalmodellen von Beginn an wirtschaftlich aufgestellt.
Ströer hat als reiner Digitalpublisher keine Printverluste zu kompensieren. Wir profitieren von einer konsequenten Multi-Channel- und Brand-Reach-Strategie, bei der es darauf ankommt, mit unseren Inhalten dort zu sein, wo der Leser ist und nicht nur darauf zu hoffen, dass er sich auf unsere Seiten begibt.
Was die Präsenz in Suchmaschinen angeht, bedeutet das, dass wir unsere Inhalte in Form von Teasern (sogenannte Snippets) auch Dritten bereitstellen. Hierdurch gelangen zusätzliche Nutzer auf unsere Webseiten, die wir mit journalistischer Qualität an unsere kostenfreien Portale binden können.
Vorschläge helfen nur bedingt
Das geplante europäische Leistungsschutzrecht soll diejenigen unterstützen, die journalistische Inhalte erstellen und verbreiten. Aus meiner Sicht helfen uns als Publisher die auf dem Tisch liegenden Vorschläge des Europäischen Parlaments hier nur bedingt. Im Kern geht es um die Art und Weise der Nutzung, Verbreitung und Monetarisierung unserer Inhalte. Darüber aber sollten wir als Nachrichtenanbieter selbst bestimmen dürfen.
Deshalb ist es für uns unverzichtbar, frei entscheiden zu können, ob wir eine Lizenz an Suchmaschinen oder an Nachrichtenaggregatoren für die Listung unserer Inhalte vergeben und ob bzw. in welcher Form wir dafür etwas berechnen. Die im Richtlinienentwurf vorgesehene Lizenzierungspflicht schränkt unsere Handlungsmöglichkeiten ein, da sie uns nach aktueller Lesart verpflichtet, eine monetäre Gegenleistung zur Bereitstellung von Contentteasern zu verlangen. Dies müsste dann genauso soziale Netzwerke, wie Facebook, Aggregatoren wie Upday oder Plattformanbieter wie Amazon Alexa betreffen.
Für uns stellen die meisten dieser Dienste allerdings wesentliche Traffic-Kanäle dar und wir müssen in der Lage sein, Kanal für Kanal selber zu entscheiden, ob der Traffic Kompensation genug ist oder man darüber hinaus über eine monetäre Entschädigung verhandeln muss. Es ist ja schließlich jedem freigestellt, den Anbietern und Plattformen seine Inhalte in Auszügen oder vollumfänglich zu überlassen und diese als "Distributor" zu nutzen.