Deshalb ist es für uns unverzichtbar, frei entscheiden zu können, ob wir eine Lizenz an Suchmaschinen oder an Nachrichtenaggregatoren für die Listung unserer Inhalte vergeben und ob bzw. in welcher Form wir dafür etwas berechnen. Die im Richtlinienentwurf vorgesehene Lizenzierungspflicht schränkt unsere Handlungsmöglichkeiten ein, da sie uns nach aktueller Lesart verpflichtet, eine monetäre Gegenleistung zur Bereitstellung von Contentteasern zu verlangen. Dies müsste dann genauso soziale Netzwerke, wie Facebook, Aggregatoren wie Upday oder Plattformanbieter wie Amazon Alexa betreffen.

Für uns stellen die meisten dieser Dienste allerdings wesentliche Traffic-Kanäle dar und wir müssen in der Lage sein, Kanal für Kanal selber zu entscheiden, ob der Traffic Kompensation genug ist oder man darüber hinaus über eine monetäre Entschädigung verhandeln muss. Es ist ja schließlich jedem freigestellt, den Anbietern und Plattformen seine Inhalte in Auszügen oder vollumfänglich zu überlassen und diese als "Distributor" zu nutzen.


Autor: W&V Gastautor:in

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