Am Montagabend war bekanntgeworden, dass sich mit der nun neuen Videoaktion bereits ein deutsches Gericht befasste und eine Eil-Entscheidung erließ. Kölner Richter entschieden, dass zwei Clips, die YouTube entfernt hatte, nicht hätten gelöscht werden dürfen. Das Kölner Landgericht erließ auf Antrag der Initiatoren der Internetaktion einstweilige Verfügungen gegen die Plattform, die zum Konzern Google gehört.

Das Gericht begründete, dass YouTube den Kanal-Betreibern der Aktion nicht konkret genug mitgeteilt habe, welche Passagen ihrer Meinung nach gegen welche Vorschrift ihrer Richtlinie verstießen, hatte das Gericht mitgeteilt. Der Beschluss werde erst wirksam, wenn er YouTube zugestellt worden sei. YouTube könne dann ebenfalls im Eilverfahren Widerspruch einlegen. YouTube äußerte sich auf Nachfrage bislang nicht zu juristischen Fragen.