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BGH-Urteil:
Bettina Wulff darf aufatmen: BGH schränkt Googles Autocomplete-Funktion ein

Suchmaschinen müssen Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen, wenn sie erfahren, dass diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Text: Franziska Mozart

14. Mai 2013

Suchmaschinen müssen Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen, wenn sie erfahren, dass damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Denn auch durch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzt werden, erklärte der BGH in seinem Urteil. Geklagt hatte ein Unternehmer, weil Google seinen Namen automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzte. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln scheiterte er mit seiner Klage. Nachdem die BGH-Richter dieses Urteil nun aufheben, muss der Fall vor dem OLG Köln zum Teil neu verhandelt werden.

Auch auf die Klage von Bettina Wulff gegen Google hat das Urteil Auswirkungen. Der Prozess wurde wegen des BGH-Prozesses verschoben. Anfang September 2012 hatten Bettina Wulffs Anwälte Klage wegen der so genannten "Autocomplete-Funktion" von Google eingereicht. Wulffs Anwälte hätten darin die Löschung von 85 Suchbegriffen aus der automatischen Suchergänzung verlangt, die Bettina Wulff mit dem Rotlichtmilieu in Verbindung gebracht haben. (fm/dpa)


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Franziska Mozart
Autor: Franziska Mozart

Franziska Mozart berichtet seit vielen Jahren über die Marketing- und Medien-Branche. Die freie Journalistin beschäftigt sich am liebsten mit Nachhaltigkeit und Digitalisierung und am allerliebsten mit der Schnittstelle dieser beiden Bereiche. Für die W&V ist sie regelmäßig als Nachrichtenchefin tätig und betreut den Green CMO Award sowie den Deutschen Mediapreis betreut. Sie gilt als Expertin zum Thema Nachhaltigkeitsmarketing und ist Co-Autorin des Buches "Superpower Sustainable Marketing".


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