Eine App gilt als gekauft, wenn sie heruntergeladen wurde. Auch für Softwarepakete räumen nur manche Anbieter die Möglichkeit ein, das Produkt nach einer Testphase zurückzugeben - bislang freiwillig. In Apples iTunes Store etwa ist laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Rückgaberecht ausgeschlossen. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn es Probleme mit der Funktionalität gibt, gewährt Apple auf Anfrage eine Rückzahlung. Bei einer Rückgabemöglichkeit sei ein vorheriges Kopieren nicht ausgeschlossen, so die Sorge vieler Anbieter.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband dagegen begrüßt die Initiative der Verbraucherschutzminister. Anbieter sollten den Verbrauchern "vor dem Kauf eine Demoversion der Dateien zur Verfügung stellen, egal ob es sich um Apps, Software oder Musik handelt", schlägt er vor. (dpa/fm)


Franziska Mozart
Autor: Franziska Mozart

Sie arbeitet als freie Journalistin für die W&V. Sie hat hier angefangen im Digital-Ressort, als es so etwas noch gab, weil Digital eigenständig gedacht wurde. Heute, wo irgendwie jedes Thema eine digitale Komponente hat, interessiert sie sich für neue Technologien und wie diese in ein Gesamtkonzept passen.