
E-Commerce:
EU-Kommission rüttelt am Verbraucherschutz im E-Commerce
Wer im europäischen Online-Handel Waren retourniert, hat die Verbraucherschützer auf seiner Seite. Jetzt will die EU die Händler stärken.
Die EU will den Verbraucherschutz im Online-Handel aufweichen. Die Änderungsrichtlinie sieht laut eines dpa-Berichts vor, dass Unternehmen die Rückzahlung des Kaufpreises bis zum Eingang der Retoure verweigern können. Zudem sollen Anbieter den Kaufpreis nicht mehr erstatten müssen, wenn die Ware in nicht akzeptablem Zustand wieder bei ihnen ankommt, beispielsweise weil ein Kunde bestellte Kleidung nicht nur anprobiert, sondern getragen hat.
Den deutschen Verbraucherschutzministern geht der EU-Vorstoß zu weit. Der Vorschlag sei aus ihrer Sicht "nicht fair und nicht ausgewogen", so Saarlands Ressortchef Reinhold Jost (SPD). Es bestehe kein Anlass zu glauben, dass die jetzige Regelung die Wirtschaft gegenüber den Verbrauchern benachteilige.