"Die Überwachungsbehörde hat festgestellt, dass Google seinen eigenen Technologien, die unter der Marke Google Ad Manager angeboten werden, eine Vorzugsbehandlung gewährt hat(...)", erklärte die Wettbewerbsbehörde. Diese Praktiken seien "besonders schwerwiegend", weil unter den Benachteiligten auch Verlage seien, deren Wirtschaftsmodell durch den Rückgang des Verkaufs von Zeitungsabonnements sowieso ernsthaft geschwächt sei.

Google habe in dem Vergleich auch zugestimmt, sein Verhalten zu ändern und es Konkurrenten leichter zu machen, seine Online-Werbetools zu nutzen. Die Änderungen seien von der Behörde akzeptiert worden. "Wir werden diese Änderungen in den kommenden Monaten testen und weiterentwickeln, bevor wir sie auf breiterer Basis, teilweise auch weltweit, ausrollen", erklärte Google.

Die französische Wettbewerbsbehörde erinnerte daran, dass Unternehmen mit einer Stellung wie Google eine besondere Verantwortung hätten. "Diese sehr schwerwiegenden Praktiken benachteiligten den Wettbewerb auf dem aufstrebenden Online-Werbemarkt und ermöglichten es Google, seine marktbeherrschende Stellung nicht nur zu erhalten, sondern noch auszubauen", sagte Isabelle de Silva, Vorsitzende der französischen Wettbewerbsbehörde.

Unklar ist, ob und wie sich der Vergleich in anderen Märkten auswirken wird, denn Beschwerden gegen die Vormachtstellung der DoubleClick-Plattform waren auch außerhalb Frankreichs aufgetaucht. Experten rechnen damit, dass die Verpflichtungen aus dem Vergleich sich zu einer Vorlage entwickeln könnte, die auch von Publishern in anderen Ländern eingefordert werden können.