Kid-Safe-Filter:
MediaMath kooperiert mit SuperAwesome
Aus Gründen des Datenschutzes wird auf Kinder ausgerichtetes Inventar von den meisten programmatischen Plattformen geblockt. Bei MediaMath wird sich das durch die Verwendung eines Filters nun ändern.
Weil die Vorschriften der DSGVO Jugendliche unter 16 Jahren unter besonderen Schutz stellen und in vielen Fällen eine nachweisbare Einwilligung der Eltern notwendig wird, ist die Ansprache dieser Zielgruppe problematisch. Da Identifikatoren wie Cookies oder Standortdaten als wichtige Punkte in Werbetransaktionen ebenfalls geschützt sind, wird speziell auf Kinder ausgerichtetes Inventar von den meisten programmatischen Plattformen geblockt. Um dieses Problem zu umgehen, hat das Kidtech-Unternehmen SuperAwesome den sogenannten Kid-Safe-Filter entwickelt, der sicherstellen soll, dass Ad Impressions, die Kindern ausgespielt werden, frei von persönlichen Identifikatoren sind. Darüber hinaus überprüft SuperAwesome, das kürzlich von Epic Games übernommen wurde, jede ausgespielte Werbung, und stellt so sicher, dass sie für das jeweiligen Publikum geeignet ist. Die Programmatic-Advertising-Anbieter MediaMath setzt diesen Kid-Safe-Filter ab sofort auf seiner Plattform ein.
Sichere Erreichbarkeit der jungen Zielgruppe
Für Kate O'Loughlin, COO bei SuperAwesome, befindet sich MediaMath durch die Integration des Filters "auf dem Weg zu einer zu 100 Prozent adressierbaren und vertrauenswürdigen programmatischen Lieferkette, von der nicht nur Werbetreibende, sondern auch Verbraucher profitieren." Diese Partnerschaft sei daher ein Meilenstein für Werbetreibende und Agenturen, "die jetzt mit MediaMath ihre Zielgruppe unter 16 Jahren programmatisch sicher erreichen können." Der Kit-Safe-Filter von SuperAwesome wurde vor knapp zwei Jahren in einer ersten Version gelauncht. Er fungiert als eine Art Firewall für Online-Werbung, die sicherstellt, dass die Anzeigen keine persönlichen Daten der jugendlichen Zuschauer sammeln können. Zudem werden durch den Filter auch Drittanbieter daran gehindert, absichtlich oder versehentlich Daten von Kindern zu sammeln und abzuspeichern. All das wird nicht nur von der DSGVO vorgeschrieben, sondern auch vom US-Amerikanischen Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA).