Lösungen speziell für den deutschen Markt entwickelt

Das Gericht erklärte zudem, Uber habe die Einhaltung der Regel, dass ein Auftrag vom Betriebssitz aus zum Fahrer disponiert werden muss, nicht ausreichend kontrolliert. Die Software wurde nun so neu programmiert, dass die Fahrer den Auftrag erst danach sehen. Diese Lösungen seien von Uber speziell für den deutschen Markt entwickelt worden, betonte Weigler. "Wir sind es gewohnt, im Fokus zu stehen, aber es überrascht schon, dass wir offensichtlich der einzige Anbieter sind, von dem eine solche Ausgestaltung des Systems verlangt wird.» Die Vereinigung Taxi Deutschland hatte am vergangenen Donnerstag angekündigt, sie werde die zur Vollstreckung des von ihr erreichten Urteils nötige Sicherheitsleistung von 150 000 Euro schnell hinterlegen. Uber änderte nun schon vorsorglich das Vermittlungsmodell. Zugleich erwägt das Unternehmen, gegen das Urteil des Landgerichts Berufung einzulegen. (dpa)


W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.