Onlinehandel:
Wettbewerbszentrale stoppt gekaufte Positiv-Bewertungen
Unternehmen dürfen sich keine positiven Bewertungen auf Online-Plattformen erkaufen. Die Wettbewerbszentrale hat mehrere solcher unlauteren Werbeaktionen gestoppt.
Käufer dürfen nicht mit Gutscheinen oder Geschenken zu positiven Bewertungen auf Online-Plattformen animiert werden. Die Wettbewerbszentrale hat jetzt mehrere Fälle solcher erkauften positiven Kundenbewertungen gestoppt.
Ein Elektronikhändler, der seine Produkte auf der Onlinehandels-Plattform Amazon verkauft, hatte seine Ware mit einem Gutschein verschickt. Dort war zu lesen: "Sie sind zufrieden mit dem Produkt? Dann bieten wir Ihnen an 15 Euro zu erstatten, wenn Sie auf der Produktseite eine positive Bewertung für das Produkt hinterlassen …".
Sonnenbrille gegen Jameda-Lob
In einem anderen Fall hatte eine Patientin nach einer Augenlaser-OP von ihrem Arzt eine hochwertige Sonnenbrille erhalten mit der Bemerkung, die könne sie behalten, wenn sie eine positive Bewertung bei der Bewertungsplattform Jameda abgebe.
Derartige Werbeaktionen sind „irreführend“, teilt die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit. Bei den erkauften Bewertungen stehe "nicht mehr die Zufriedenheit des Kunden im Vordergrund, sondern allein der finanzielle Anreiz, der durch den Gutschein gesetzt wird", heißt es in einer Mitteilung der Selbstkontroll-Organisation der deutschen Wirtschaft. Die Bewertungen könnten "Kaufinteressenten über die Zufriedenheit anderer Käufer mit dem Produkt zu täuschen".
Die Wettbewerbszentrale wird als gemeinnützige Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft getragen. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, die Einhaltung von Wettbewerbsvorschriften anzumahnen und notfalls per Gericht durchzusetzen.