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Oberverwaltungsgericht urteilt::
Bild.de darf weiter streamen

In dubio pro reo: Laut OVG ist die rechtliche Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und zulassungsfreien digitalen Medien ungeklärt. Daher darf Bild.de weiter streamen.

Text: W&V Redaktion

5. April 2019

Das Berliner OVG entscheidet zugunsten von Bild.de.
Das Berliner OVG entscheidet zugunsten von Bild.de.

Foto: Bild.de

Die Springer-Marke Bild darf vorerst weiter ihre Livestream-Angebote zeigen. Das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) wies eine entsprechende Beschwerde der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gegen das Medienhaus zurück, wie das Gericht mitteilt. Es bestätigt damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Zur Erinnerung: Die MABB hatte im Juli 2018 die Internet-Videoformate "Die richtigen Fragen", "Bild live" und "Bild-Sport - Talk mit Thorsten Kinhöfer" beanstandet. Die Formate seien als Rundfunk einzustufen und benötigten eine Sendelizenz, hatte die MABB erklärt.

Dagegen war Springer vor Gericht gezogen und hatte im Oktober 2018 vom Verwaltungsgericht Recht bekommen.

Die Begründung

Laut OVG ist die rechtliche Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und zulassungsfreien Medien in der digitalen Welt ungeklärt und höchst umstritten. In der Abwägung gehe die Entscheidung deswegen zugunsten von Bild.de aus.

Im Fall einer Einstellung des Live-Streamings müsste Springer einen erheblichen Verlust an Publikums-Reichweite hinnehmen. Das ergebe sich aus der Konzeption als Live-Angebot mit Kommentarfunktionen für die Empfänger, die bei laufender Sendung eine Diskussion und direkte Kommunikation mit den Nutzern ermögliche.

Das öffentliche Vollzugsinteresse beschränke sich darauf, ein Verbot durchzusetzen, dessen Anwendung vorliegend gerade streitig sei, so das Gericht.

W&V Online/dpa


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W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

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