
Sky zur Portabilitätsverordnung:
Das bringt das grenzenlose Pay-TV
Die EU stoppte zum 1. April das Geoblocking, der grenzüberschreitende Onlinekonsum ist seither erleichtert. Wie Sky davon profitiert, erläutert Eva Flecken.

Foto: Sky Deutschland
Zum 1. April hat das Europaparlament das Geoblocking gekippt: "Portabilitätsverordnung" heißt das Schlagwort dazu. Konkret bedeutet das, dass Verbraucher nun Filme, Serien und Sportübertragungen überall in Europa konsumieren können, über ihren abonnierten Dienst.
Was der Wegfall der Schlagbäume für das grenzüberschreitende Abo-Fernsehen mit sich bringt: Darauf geht Eva Flecken, Director Public Policy & EU Affairs und Head of Berlin Office bei Sky Deutschland, im Interview mit W&V ein.
Frau Flecken, am 1. April fiel die Streamingsperre fürs EU-Ausland. Ihre Kunden können nun deutsche Sky-Inhalte auch auf Reisen nutzen. Welche Vorteile bringt der Wegfall der digitalen Schlagbäume für das Medienunternehmen Sky Deutschland?
Eva Flecken: Bislang war es uns aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich, unseren Abonnenten ihre Lieblingsserie, den aktuellsten Blockbuster oder unser reichhaltiges Livesportangebot auch außerhalb Deutschlands bereitzustellen.
Diese letzte Lücke bei der Verfügbarkeit von audiovisuellen Inhalten schließt die Portabilitätsverordnung der EU nun. Das stellt für unsere Kunden einen großen Mehrwert dar und somit auch für uns.
Wie hat sich Sky technisch gerüstet?
Wir haben die Portabilität gemäß den Vorgaben der Verordnung umgesetzt. Sky-Kunden, die eine deutsche, oder österreichische Adresse und Bankverbindung hinterlegt haben, können somit seit dem 1. April auch im Urlaub oder auf Geschäftsreisen ihre Lieblingsprogramme über Sky Go, Sky Ticket und Sky Kids nutzen – ohne zusätzliche Kosten.
Waren zusätzliche Datenschutzmaßnahmen nötig? Auch mit Blick auf die anstehende DSGVO?
Der Schutz der persönlichen Daten und der Privatsphäre unserer Kunden ist uns sehr wichtig. Sky erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten seiner Abonnenten ausschließlich zu dem jeweiligen Zweck, für den diese Daten auch tatsächlich erforderlich sind.
Dabei halten wir uns an alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wie eben die Portabilitätsverordnung sowie die Datenschutzgrundverordnung, die ab Ende Mai gilt.
Wie wirkt sich die grenzüberschreitende Portabilitätsverordnung für Online-Bezahlinhalte auf den Programmeinkauf und die Werbezeitenvermarktung bei Sky aus?
Wir erwarten durchaus eine erhöhte Nutzung unserer OTT-Angebote Sky Go, Sky Ticket und Sky Kids. Vor allem im Urlaub werden unsere Abonnenten sicher darauf zurückgreifen. In den italienischen Alpen oder an der dänischen Steilküste seine Lieblingsinhalte von Sky zu schauen - und das ohne zusätzliche Kosten – ist für unsere Abonnenten eine schöne Sache.
Wichtig an dieser rechtlichen Lösung der Portabilität ist vor allem, dass das Grundprinzip einer erfolgreichen Kreativwirtschaft – die territoriale Rechtevergabe – nicht bedroht wird. Diese Rechtevergabe ist für kleine unabhängige Produzenten, Sportveranstalter oder auch große Hollywood-Studios sowie Medienunternehmen wie Sky die Basis zur Finanzierung von Serien, Filmen und Sportübertragungen.
Die EU-Verordnung bestätigt den Mechanismus und das System der territorialen Rechtevergabe und findet eine pragmatische und zielorientierte Lösung dafür, unseren Kunden die gebuchten Dienste auch auf Reisen bereitzustellen.
Große Content-Anbieter wie Netflix können mit der Öffnung direkt in neuen Märkten durchstarten, ohne lokale Services nutzen zu müssen. Sollten wir die neue Sky-Partnerschaft mit dem Streaminganbieter unter dem Aspekt betrachten, dass Sie lieber Netflix auf der eigenen Plattform europaweit verbreiten, als gegen das Unternehmen anzusenden?
Sky und Netflix haben am 1. März eine wegweisende, europäische Partnerschaft vereinbart, die es Sky-Kunden ermöglicht, Netflix über unsere Plattform zu nutzen. Wir planen, Netflix nach dem Launch in Großbritannien auch in Deutschland und Österreich über Sky verfügbar zu machen. Ein genauer Starttermin dafür steht derzeit noch nicht fest. Wenn es soweit ist, können wir auch weiter Stellung zu dieser Partnerschaft beziehen.
Darüber hinaus investiert auch Sky in neue Märkte, beispielsweise mit Sky Switzerland, einer 100-prozentigen Tochter von Sky Deutschland, in der Schweiz. Mit dem Streamingangebot können Schweizer Fans das komplette Sportangebot von Sky Deutschland seit August vergangenen Jahres nutzen. Mit dem Start von Sky Show jetzt im März setzen wir unser Engagement auf dem Schweizer Markt konsequent fort. Der Videostreaming-Service bietet insgesamt über 2000 Folgen von TV-Serien, 1000 Zeichentrickfolgen und 500 Kino- und Dokumentarfilmen. Dieses Angebot wird wöchentlich erweitert.
Eva Flecken wirkt als Director Public Policy & EU Affairs bei Sky Deutschland. In ihrer Funktion als Leiterin des Hauptstadtbüros ist sie auch für die europäischen Themen des Pay-TV-Anbieters in Deutschland und Österreich zuständig. Zuvor leitete Eva Flecken in der Medienanstalt Berlin-Brandenburg die Bereiche Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik. Als Referentin für Plattformregulierung und Medienpolitik in der gemeinsamen Geschäftsstelle der Medienanstalten befasste sie sich schon davor mit Themen rund um die Digitalisierung des Rundfunks.
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