BGH-Urteil:
Deshalb gewinnt Jauch den Clickbaiting-Prozess
Günther Jauch muss es nicht hinnehmen, dass der Bauer Verlag sein Bildnis zur Bewerbung redaktioneller Beiträge eingesetzt hat, die ihn nicht betreffen. Eine Einordnung von Rechtsanwalt Robert Jung.

Foto: Stock.Adobe
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