
Dieter Bohlen klagt gegen die Bundesrepublik
Dieter Bohlen zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist ein Plakat der Zigaretten-Marke Lucky Strike, das Bohlens Buch "Hinter den Kulissen" aufs Korn nimmt.
Dieter Bohlen zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das berichtet die "Bild"-Zeitung. Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist ein Plakat der Zigaretten-Marke Lucky Strike, das Bohlens Buch "Hinter den Kulissen" aufs Korn nimmt. "Schau mal lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher", ist auf dem Plakat zu erkennen, obwohl die drei Wörter "lieber", "einfach" und "super" geschwärzt sind. Dahinter versteckt sich eine Anspielung auf die Klagen verschiedener Prominenter, die dazu führten, dass Bohlen einige Passagen seines Buches schwärzen lassen musste.
Bohlen klagte zunächst erfolgreich gegen "Lucky Strike". Das Landgericht Hamburg und das Oberlandesgericht gaben ihm jeweils recht. Allerdings hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und eine Verfassungsbeschwerde von Bohlen dagegen wurde zurückgewiesen. Daher klagt der DSDS-Juror nun gegen die Bundesrepublik Deutschland. "Ich verstehe doch Spaß" zitiert Bild den Showmaster. "Aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht." Der EGMR bestätigte den Bericht der "Bild"-Zeitung
Laut Bild ist Bohlen nicht der einzige, der wegen einer Lucky-Strike-Werbung gegen die Bundesrepublik vor Gericht zieht. Auch Ernst August Prinz von Hannover soll diesen Weg gewählt haben. Bei ihm geht es um ein Plakat, das eine zerknüllte Zigarettenschachtel zeigt und auf dem zu lesen ist: "War das Ernst? Oder August?" Zur Erinnerung: Vor zwölf Jahren schlug der Prinz in Kenia einem Hotelier bei einer Auseinandersetzung ins Gesicht.
Ob die Beschwerde der beiden Prominenten zulässig ist, wird das Gericht voraussichtlich in den kommenden Wochen entscheiden. Dieter Bohlen und Ernst August von Hannover berufen sich in ihren Beschwerdeschriften auf Artikel 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte. Darin ist das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verankert ist. Außerdem beziehen sie sich auf Artikel 1 des Zusatzprotokolls 1, wo es um den Schutz des Eigentums geht. Beide hofen auf Geld. Vor den deutschen Gerichten verlangten sie eine Lizenzgebühr des Zigarettenkonzerns British American Tobacco, da ja mit ihren Namen geworben worden sei.
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte die Forderungen bestätigt und Bohlen 35 000 Euro sowie Ernst August 60 000 Euro "fiktive Lizenzgebühr" zugesprochen. Doch 2008 kippte der BGH diese Urteile: Die Namen Prominenter dürften ohne Einwilligung genutzt werden, wenn sich die Anzeige "in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt", der Image- oder Werbewert des Genannten nicht ausgenutzt wird und auch nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es. Sixt, Blush oder n-tv setzen bei ihren Kampagnen teilweise auf den gleichen Mechanismus.
Der EGMR muss nun prüfen, ob die Entscheidungen des BGH gegen den europäisch verbrieften Schutz des Familien- und Privatlebens sowie den Schutz des Eigentums verstoßen haben. Sollte der EGMR den beiden Klägern eine Entschädigung zusprechen, müsste die Bundesrepublik Deutschland dafür aufkommen - also der Steuerzahler.
fm/dpa