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Gesetzesprozess:
Digital Markets Act: EU einigt sich auf Regeln für Internet-Riesen

Es ist noch ein langer Weg, aber heute haben die EU-Staaten eine weitere Etappe zur Begrenzung der Marktmacht im Internet hinter sich gebracht. Sie verabschiedeten einen Kompromiss zum Digital Markets Act.

Text: Deutsche Presse-Agentur

10. November 2021

Foto: Niroworld/Fotolia

Um die Marktmacht einiger Tech-Giganten wie Google und Facebook einzuhegen, haben sich die EU-Staaten auf eine gemeinsame Linie verständigt. Die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten stimmten einem entsprechenden Kompromiss am Mittwoch einstimmig zu, wie die slowenische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Markets Act, DMA) solle sicherstellen, dass sich jene Unternehmen, die als Torwächter(Gatekeeper) definiert werden, fair verhalten.

Formell wollen die EU-Staaten ihre Position am 25. November bestätigen. Auch das Europaparlament will sich noch bis Ende des Jahres auf eine Linie festlegen. Doch war zuletzt noch unklar, ob das Parlament weitere Aspekte wie das Zusammenspiel verschiedener Dienste - beispielsweise Whatsapp mit anderen Messengern - oder den Umgang mit zielgruppengenauer Werbung in den DMA aufnimmt. Anfang kommenden Jahres könnten dann die Verhandlungen zwischen dem Rat der EU-Staaten und dem Europaparlament beginnen. Der Kompromisstext der EU-Staaten liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Die EU-Kommission hatte Ende 2020 ein großes Digitalpaket aus DMA und dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) vorgeschlagen. Der DSA beschäftigt sich eher mit gesellschaftlichen Fragen wie illegalen Inhalten und Empfehlungsalgorithmen, der DMA mit wettbewerbsrechtlichen Aspekten.

Den großen Tech-Unternehmen drohen dann Strafen, die in die Milliarden gehen können. Beim DMA orientieren sich die EU-Staaten am Vorschlag der EU-Kommission, wonach es bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sein sollen. Um als Gatekeeper behandelt zu werden, müssen die Plattformen unter anderem mehr als 45 Millionen Nutzer in der EU haben. Sie müssten dann bestimmte Anforderungen erfüllen.

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Autor: Deutsche Presse-Agentur

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