
Rechtsstreit mit VG Media:
Gericht: KDG schuldet Privatsendern 46 Millionen Euro
Das Landgericht Berlin urteilt, dass Kabel Deutschland die privaten TV- und Hörfunksender seit 2006 "unangemessen gering vergütet" hat. Die KDG wehrt sich.
Die Verwertungsgesellschaft VG Media triumphiert nach siebenjährigem Rechtsstreit - vorerst: Das Landgericht Berlin hat am Dienstag geurteilt, dass Kabel Deutschland(KDG) die privaten TV- und Hörfunksender seit 2006 "unangemessen gering vergütet" hat, wie die Berliner mitteilen. "Danach muss die KDG für die Verwertung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme im Wege der Kabelweitersendung zusätzlich 45.760.836,97 Euro als angemessene Vergütung an die VG Media zahlen", heißt es. Die Gesellschaft vertritt dabei die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und einiger europäischen privaten TV- und Hörfunksender. Noch kann die KDG reagieren: Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Das will der Kabelriese auch tun, wartet aber laut einer Mitteilung nach dem Urteil noch die schriftliche Urteilsbegründung ab. Die KDG wörtlich: "Wir halten die Entscheidung schon dem Grunde nach für falsch und werden dagegen Berufung einlegen."
Nach Angaben der VG Media hat nach der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt nun auch das Landgericht Berlin den Anspruch der Verwertungsgesellschaft gegen den größten deutschen Netzbetreiber "dem Grunde und der festgestellten Höhe nach bestätigt". Bereits in den Jahren 2010 und 2011 habe die VG Media entsprechende Lizenzverträge mit den Kabelregionalgesellschaften Unitymedia und Kabel Baden-Württemberg abgeschlossen. Weitere 1500 Lizenzverträge über die Kabelweitersendung bestünden unter anderem mit der Telekom, Vodafone, Telecolumbus, Primacom sowie mittelgroßen und kleineren Kabelnetz- und IPTV- Betreibern. "Lediglich Kabel Deutschland hatte sich als der einzige der größeren deutschen Kabelnetzbetreiber seit 2006 geweigert, mit der VG Media eine angemessene Lizenzvergütung zu vereinbaren", moniert die Gesellschaft. Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media sagt: "Wir freuen uns, dass wir endlich ein Urteil haben. Wir sollten nun ein neues Kapitel zwischen Kabel Deutschland und der VG Media aufschlagen und zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit finden."
Hintergrund: Kabel Deutschland hat seit 2006 nur Zahlungen in geringem Umfang an die VG Media geleistet. Die KDG wollte in diesem Verfahren gerichtlich feststellen lassen, dass der Verwertungsgesellschaft überhaupt keine Urheberrechtsvergütungen für die Kabelweitersendung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme in den eigenen Kabelnetzen zustünden. Die dagegen eingereichte Widerklage der VG Media war nun erfolgreich.
Würden die Nachzahlungen wirklich fällig, würde das die Bilanz des börsennotierten Konzerns, der vor der Übernahme durch Vodafone steht, durchaus belasten. Gerade eben hat die KDG die Zahlen für das erste Quartal seines neuen Geschäftsjahres vorgelegt. Der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) erhöht sich demnach von 209 Millionen auf 217 Millionen Euro. Unterm Strich schrumpft der Überschuss wegen höherer Abschreibungen, eines Anreizprogramms für das Management sowie eines gestiegenen Steueraufwands von 66 Millionen auf 29 Millionen Euro. Die Ziele für das laufende Geschäftsjahr bekräftigt Kabel Deutschland; die Unterföhringer peilen an, den Vorjahresumsatz von 1,83 Milliarden Euro im laufenden Geschäftsjahr ohne Einspeiseentgelte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um rund acht Prozent zu steigern. Hier liegen weitere Unwägbarkeiten angesichts eines schwebenden Verfahrens: Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk hat vor einem Jahr noch sieben Millionen Euro für eine Einspeisung der Sender in das Kabelnetz gezahlt hatte. Seitdem wurden die Zahlungen eingestellt. Der Netzriese versucht nun, ARD und ZDF vor Gericht zur Zahlung für die Einspeisung zu verpflichten - bisher erfolglos. In erster Instanz gingen die Urteile sämtlich zu Ungunsten der KDG aus.