Hintergrund: Kabel Deutschland hat seit 2006 nur Zahlungen in geringem Umfang an die VG Media geleistet. Die KDG wollte in diesem Verfahren gerichtlich feststellen lassen, dass der Verwertungsgesellschaft überhaupt keine Urheberrechtsvergütungen für die Kabelweitersendung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme in den eigenen Kabelnetzen zustünden. Die dagegen eingereichte Widerklage der VG Media war nun erfolgreich.

Würden die Nachzahlungen wirklich fällig, würde das die Bilanz des börsennotierten Konzerns, der vor der Übernahme durch Vodafone steht, durchaus belasten. Gerade eben hat die KDG die Zahlen für das erste Quartal seines neuen Geschäftsjahres vorgelegt. Der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) erhöht sich demnach von 209 Millionen auf 217 Millionen Euro. Unterm Strich schrumpft der Überschuss wegen höherer Abschreibungen, eines Anreizprogramms für das Management sowie eines gestiegenen Steueraufwands von 66 Millionen auf 29 Millionen Euro. Die Ziele für das laufende Geschäftsjahr bekräftigt Kabel Deutschland; die Unterföhringer peilen an, den Vorjahresumsatz von 1,83 Milliarden Euro im laufenden Geschäftsjahr ohne Einspeiseentgelte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um rund acht Prozent zu steigern. Hier liegen weitere Unwägbarkeiten angesichts eines schwebenden Verfahrens: Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk hat vor einem Jahr noch sieben Millionen Euro für eine Einspeisung der Sender in das Kabelnetz gezahlt hatte. Seitdem wurden die Zahlungen eingestellt. Der Netzriese versucht nun, ARD und ZDF vor Gericht zur Zahlung für die Einspeisung zu verpflichten - bisher erfolglos. In erster Instanz gingen die Urteile sämtlich zu Ungunsten der KDG aus.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.