Zuvor hatte eine breite Allianz - darunter sind unter anderem der Bundesverband Musikindustrie, der Verband Privater Medien (Vaunet) und die Allianz Deutscher Produzenten - ebenso genau diesen Passus angemahnt. Die Beteiligten halten das Ganze gar für europarechtswidrig. "Vor dem Hintergrund eines sich zunehmend verändernden Medienkonsums mit immer kürzeren Aufmerksamkeitsspannen lassen sich in einem 20-sekündigen Video-Clip zum Beispiel sämtliche spielprägenden Szenen einer Fußballpartie, Schlüsselmomente von TV-Shows sowie von besonders illustrativen Nachrichten-Meldungen zusammenfassen", hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte einen anderen Punkt: Urheber seien in der Nachweispflicht, wenn ihre eigentlich vergütungspflichtigen Werke ohne ihre Zustimmung ohne eine Vergütung genutzt würden. In einer gemeinsamen Mitteilung der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF sowie des Vaunet als Vertreter des privaten Rundfunks wurde ein weiterer Kritikpunkt angesprochen. Dabei geht es um einen automatischen Direktvergütungsanspruch für Kreative für ihre lizenzierten Inhalte - Plattformen sollen so eine angemessene Vergütung sicherstellen.

In dem Entwurf heißt es, bei komplexen digitalen Verwertungen gewährleiste das Urhebervertragsrecht nicht automatisch, dass Kreative fair an den Einnahmen beteiligt werden, die Unternehmen mit der Lizenzierung an Diensteanbieter erzielen. Die Rundfunksender sehen in dem Vorschlag allerdings die Gefahr von Doppelvergütung. "Dieser Anspruch, den die europäische Richtlinie auch gar nicht vorsieht, sollte ersatzlos gestrichen werden."